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4. Februar 2021
Herausforderung Ferienhausversicherung

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Herausforderung Ferienhausversicherung

Welche Versicherungen sollten Eigentümer abschließen?

Zunächst sollten Besitzer von Ferienhäusern und -wohnungen die gängigen Versicherungen für Immo­bilienbesitzer abschließen.

Basis: Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung sichert Wohngebäude gegen elementare Grundgefahren ab. Drei Versicherungen werden dafür zur verbundenen Wohngebäudever­sicherung (VGV) zusammengefasst: die Feuerversicherung, die Leitungs­wasserversicherung und die Sturm­versicherung. Schäden durch Leitungswasser, Feuer, Hagel, Sturm und Überspannungsschäden durch Blitz deckt die VGV ab. Erweiterte Elementargefahren dürfen dabei nicht außer Acht gelassen werden: Je nach Lage des Gebäudes sollten Schäden durch Überschwemmungen infolge von Starkregen, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck oder Schneelawinen mitversichert werden.

Hausratversicherung für Inventar

Eine Hausratversicherung ist für jeden Immobilienbesitzer sinnvoll. Sie sichert das Inventar gegen Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch, Leitungswasseraustritt und Feuer ab. Auch Gegenstände im Außenbereich gehören dazu. Ebenfalls versichern lassen sich Kosten wie die eines Feuerwehreinsatzes bei Fehlalarmen von Gas- und Rauchmeldern.

Ergänzungen: So individuell wie die Ferienimmobilie

Was muss bei einem Urlaubs­objekt anders versichert werden als bei ständig bewohnten Immobilien? Hier gilt: Bei der Ferienhausversicherung muss die Grenze für „nicht ständig bewohnte Tage“ möglichst hoch liegen. Meist sind bei gängigen Versicherungen nur 30, 60 oder 90 Tage vereinbart. Wird diese Grenze überschritten und dies dem Versicherer nicht mitgeteilt, liegt eine nicht mitgeteilte Gefahrenerhöhung vor – der Versicherungsschutz kann wegfallen. Mit 180 Tagen wären Ferienhausbesitzer besser bedient. Das gab es in der Vergangenheit nur in Verbindung mit hohen Risikobeiträgen.

Weiter muss ein Ferienhaus, das auch vermietet wird, gegen Mietausfall, Mehrkosten für Ersatz­unterkunft im Schadenfall oder Kostenerstattung abgesichert werden. Das Gleiche gilt für etwaige Reisekosten des Vermieters zum Versicherungsort.

Zusätzliche Erweiterungen sollten nach Bedarf möglich sein: Glasschutz für Gebäude- und Mobiliarverglasung oder Soforthilfe bei Schädlingsbekämpfung, Entfernung von Insektennestern oder die Kostenübernahme für einen Schlüsselnotdienst. Ein Einschluss der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und die Absicherung gegen grob fahrlässig herbeigeführte Schäden – auch diese Ergänzungen des Versicherungs­schutzes sind möglicherweise für den Kunden sinnvoll.

Eine Ferienimmobilie braucht ein modulares Versicherungskonzept

Ferienhäuser und -wohnungen unterscheiden sich oft in Größe, Lage und Ausstattung stark von­einander. Hier fehlte lange Zeit ein pass­genauer und vor allem erschwing­licher Versicherungsschutz – nicht nur für die Immo­bilie als solche, sondern auch für die wirtschaftliche Nutzung.

Einige Versicherungen haben das verstanden und beschreiten mit ihren Produkten neue, innovative Wege – wie zum Beispiel die GEV Grundeigentümer-Versicherung mit ihrem „Ferienhauskonzept“. Der Ansatz des Hamburger Spezialversicherers für Wohnimmo­bilien vereint die gewohnten Leistungen aus Wohngebäude- und Hausratversicherung und bietet zusätzlich individuell ergänzbare Module sowie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Die GEV berücksich­tigt somit die Herausforderungen eines Ferienhauses durch passgenaue Spezial-Leistungen – inklusive einer Bündelrabatt-Option. Bezahlbare bedarfsgerechte Versicherungs­pakete wie das Ferien­hauskonzept anzubieten, wird für Versicherungen, ihre Vertreter und Makler ein wichtiger Schritt in die Zukunft sein.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 01/2021, Seite 46 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Lars Gieger – stock.adobe.com

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Ein Artikel von
Maren Lenzen