Honorarberatung für Versicherungsmakler noch auf wackeligem Boden...
Die Diskussion über die sogenannte Honorarberatung leidet unter fehlender Begriffsklarheit. Daher haben die Universitäten Köln und Münster sowie die Fachhochschule Dortmund ein Forschungsprojekt begonnen, um Klärung zu schaffen und die Auswirkungen der Honorarberatung auf den Markt der Versicherungsvermittlung zu untersuchen.
Der Begriff Honorarberatung wird unterschiedlich interpretiert. Manche verstehen ihn als Vergütung einer Beratungsleistung ohne Vermittlungsabsicht, andere als Vergütung einer kombinierten Beratungs- und Vermittlungsleistung oder auch als Ausfallhonorar im Fall vergeblicher Vermittlungsbemühungen. Wie aber ist der Rechtsrahmen für Honorarberatung? Ungereimtheiten entstünden, laut der Studie, wegen der vom Bundesverbraucherministerium geforderten Trennung von Beratung und Verkauf. Die Beratung zu Versicherungen sei aber zu nah an der Rechtsberatung. Daher ist Voraussetzung für Versicherungsmakler, dass sie diese als Nebenleistung erbringen und ob im Falle einer Haupttätigkeit eine spezialgesetzliche Grundlage bestehe.
Provisionsabgabeverbot behindert Honorarberatung
Auf Grund des Provisionsabgabeverbots sei Versicherungsmaklern die Arbeit als Honorarvermittler nur eingeschränkt möglich. Die Autoren der Studie sehen das Verbot unter anderem deshalb als veraltet an, weil es wettbewerbshemmend ist. Der Vermittler kann nicht frei darüber verhandeln. Allerdings gäbe es auch rechtliche Unsicherheiten bei dem Verbot. Dies führe dazu, dass sowohl die direkte Abgabe von Courtagen an den Kunden verboten sei, als auch die Verrechnung von Courtage- und Honoraransprüchen sowie die Berechnung eines Anteils an einer jährlichen Prämieneinsparung als Honorar für eine Versicherungsanalyse.
Unklar sei rechtlich außerdem, ob sich das Verbot auch auf die Vermittlung von Nettotarifen gegen Honorar bezieht. Die Studie stellt heraus, dass auf Grund der unklaren Rechtslage, Honorarberatung derzeit nur Nettotarife gegen Honorar vermittelt werden dürfen. Das Angebot ist jedoch gering, wie die Befragung, die der Studie zu Grunde liegt, zeigt. Versicherungsmakler haben daher noch nicht die Wahl, komplett von der Courtage- auf die Honorarberatung umzustellen.
Angebot von Nettotarifen insgesamt zu gering
Die Befragung der Versicherungsunternehmen zeigt, dass bisher 30 % der Gesellschaften mit einem Marktanteil von 19 % Nettotarife anbieten. Am größten ist das Angebot an Nettotarifen in der Lebensversicherung mit 30 %. In der Schadenversicherung sind es nur 15 %. Erschwert wird die Vergleichbarkeit dadurch, dass auch die Definition von Nettotarif unzulänglich ist. Der Anteil dieser Tarife am Neugeschäft beträgt durchschnittlich 2,6%. Ein Umdenken bei den Versicherern ist jedoch, laut der Studie, im Gange. 20 % der Unternehmen haben vor, in den nächsten zwei Jahren Nettotarife einzuführen oder ihr Angebot auszubauen, 14 % haben dies in den nächsten fünf Jahren vor. Das heißt, dass eine Abdeckung des gesamten Markts auf sich warten lässt. Diese ist aber für Versicherungsmakler notwendig, um der Verpflichtung gerecht zu werden, sich bei der Auswahl von Produkten auf ein breites Angebot zu stützen.
Offene Fragen
Die Studie lässt Fragen offen. Zu klären sei laut den Autoren, worauf das geringe Vermittlungsvolumen an Nettotarifen zurückzuführen ist und welche gesetzlichen Regelungen angepasst werden müssten. Auch sei nach wie vor unklar, ob die individuelle Verhandlung von Honoraren überhaupt im Interesse des Versicherungsmaklers liegt.
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