Die Honorarfinanzanlagenberater in Deutschland organisieren sich in einem neuen Berufsverband. Der Bundesverband der Honorar-Finanzanlagenberater e. V. (BVHF) mit Sitz in Berlin soll künftig die Interessen von Honorarfinanzanlagenberatern vertreten. Die behördlich erteilte Erlaubnis nach § 34h GewO ist Voraussetzung für die ordentliche Mitgliedschaft. Der Vorstandsvorsitzende ist Alexander Briegel, die 2. Vorsitzende Samira Paulinyi.
Der BVHF möchte das Berufsbild bekannter machen, die Öffentlichkeit über seine Besonderheiten informieren und die fachlichen und berufspolitischen Interessen seiner Mitglieder vertreten, heißt es in der Pressemitteilung. Zugleich wird sich der Verband für die Weiterentwicklung berufsspezifischer Standards und die Auseinandersetzung mit berufsständischen Fragen einsetzen.
Honorarberater werden ausschließlich von Auftraggebern vergütet
Honorarfinanzanlagenberater beraten zu den Themen Geldanlage, Vermögensaufbau und Altersvorsorge. Sie werden ausschließlich von ihren Auftraggebern bezahlt. Zuwendungen von Produktgebern oder Dritten dürfen sie grundsätzlich nicht annehmen.
Im Mittelpunkt stehen nicht einzelne Produkte, sondern individuelle Lebensziele, Bedarfe und Risikoprofile der Mandanten. Der BVHF orientiere sich an den anerkannten Erkenntnissen der Kapitalmarktforschung, heißt es: Empfehlungen sollen breit diversifiziert, kosteneffizient und frei von Interessenkonflikten sein.
„Honorarfinanzanlagenberatung heißt für uns: provisionsfrei und damit strukturell unabhängig beraten, transparent arbeiten und die Interessen der Mandanten konsequent in den Mittelpunkt stellen“, so der Vorstandsvorsitzende Briegel. „Der BVHF möchte dazu beitragen, dieses Berufsbild in Deutschland sowohl für Ratsuchende als auch für Berater sichtbarer zu machen und seine Bedeutung für eine faire Finanzberatung klarer herauszustellen.“
Laut Statistik der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) gab es zum 01.07.2026 375 Honorarfinanzanlagenberater in Deutschland mit einer Erlaubnis nach § 34h GewO. (js)
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