AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
18. November 2022
Hop-on, Hop-off – Makler im Geschäftsverkehr mit Pools

1 / 3

Cooperation and collaboration.Teamwork strategy in business. Negotiation, teamwork and collaboration in business .Internet website banner concept with icons in flat design vector illustration.

Hop-on, Hop-off – Makler im Geschäftsverkehr mit Pools

Makler sind meist nicht allein tätig. Sie beschäftigen Mitarbeiter, arbeiten mit Untervermittlern, Tippgebern, anderen Maklern und Pools zusammen. Besonders in der Zusammenarbeit mit Pools gibt es oft viele Fragen. Ein Überblick über ausgewählte Rechtsfragen zum Geschäftsverkehr mit Pools von Hans-Ludger Sandkühler.

Ein Artikel von Hans-Ludger Sandkühler

Die Rechtsprechung hat das Berufsbild des Maklers geprägt. Der Versicherungsmakler hat als Vertrauter und Berater des Kunden diesem einen individuellen und passenden Ver­sicherungsschutz zu besorgen und kann wegen seiner umfassenden Pflichten als treuhänderähnlicher Sachwalter des Kunden angesehen und insoweit mit anderen Beratern verglichen werden. Die Rechtsprechung misst das Maklerhandeln stets an diesem Maßstab. In der Praxis sind Makler in ihrem Pflichtenkreis häufig nicht allein tätig. Sie beschäftigen angestellte oder „freie“ Mitarbeiter, arbeiten mit Untervermittlern, Tippgebern, anderen Maklern und Pools zusammen. Insbesondere die Zusammenarbeit mit Pools berührt zahlreiche Rechtsfragen. Ein Überblick über ausgewählte Rechtsfragen zum Geschäftsverkehr mit Pools.

Geschäftsmodell der Pools

Das Geschäftsmodell der Pools ist schnell erklärt. Das System basiert auf dem Prinzip der arbeitsteiligen Vermittlung. Bei der arbeitsteiligen Vermittlung wirken zwei Makler A und B bei der Vermittlung eines Versicherungsvertrages zusammen und teilen die für die Vermittlung fällig werdende Courtage untereinander auf. Dabei fehlt Makler A der für die Deckung eines Kundenrisikos notwendige Zugang bei einem Versicherer. Makler B verfügt über den entsprechenden Zugang und gibt Makler A die Möglichkeit, das Kundenrisiko gegen Courtagebeteiligung bei dem Versicherer einzudecken. Die Rechtsbeziehungen der beteiligten Makler laufen auseinander. Makler A hat eine Rechtsbeziehung (Maklervertrag) mit dem Kunden, Makler B eine Rechtsbeziehung (Courtagezusage) zum Versicherer. Die Rechtsbeziehung der Makler untereinander wird im Untermaklervertrag, der häufig als Kooperationsvertrag bezeichnet wird, geregelt. Im Untermaklervertrag wird B gegenüber A verpflichtet (Deckung und Courtagebeteiligung). Eine Rechtsbeziehung zwischen B und dem Kunden entsteht nicht. Ebenso wenig entsteht zwischen A und dem Versicherer eine Rechtsbeziehung. Anspruch auf Courtage gegen den Versicherer hat lediglich B. Er ist nur aufgrund des Untermaklervertrages verpflichtet, die anteilige Courtage an A zu zahlen.

Die wichtigste Funktion der Pools ist die Bereitstellung eines breiten Marktzugangs insbesondere für kleinere und umsatzschwache Versicherungsmakler. Eine breite Direktbetreuung von Maklern, die nur wenig Geschäft bringen, ist für Versicherer personalintensiv und teuer. Deshalb machen zahlreiche Versicherer die „Reversierung“ von Versicherungsmaklern von vorgegebenen Umsatzerwartungen abhängig oder bieten umsatzschwachen Maklern wenig bis keinen Service. Gleichzeitig sind Versicherungsmakler nach dem Gesetz verpflichtet, ihrem Vermittlungsrat eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zugrunde zu legen (§ 60 VVG).

Diese Ausgangslage hat das Entstehen von Pools geradezu herausgefordert. Pools agieren formal als Makler mit breitem Marktzugang, beschränken aber ihre Vermittlungstätigkeit im Wesentlichen darauf, den Marktzugang für andere, vor allem kleine und umsatzschwache Makler bereitzustellen. Dabei übernehmen sie je nach Pool mehr oder weniger den Service, den Versicherer bei einer Direktanbindung erbringen müssten, um nachhaltige Umsätze zu erzielen. Pools verstehen sich als eine Art Großhändler, die neben dem Markt­zugang auch verschiedene Services und insbesondere technische Vertriebsunterstützung (Vergleichsprogramme, Verwaltungsprogramme und sonstige Tools) anbieten. Versicherer erhalten von den Pools schrankfertiges und gebündeltes Geschäft in großer Zahl, müssen im Gegenzug aber nicht unerhebliche Courtagen an die Pools zahlen, die ja für Pool und angeschlossene Makler auskömmlich sein müssen. Ob dies unter dem Strich für Versicherer kostengünstiger ist als eine Direktbetreuung, ist eine andere Frage.

Seite 1 Hop-on, Hop-off – Makler im Geschäftsverkehr mit Pools

Seite 2 Hop-on

Seite 3 Hop-off