Wenn eine neue Verordnung oder ein neues Gesetz erlassen wird, dürfen Bürger im Normalfall davon ausgehen, dass es sich dabei um Maßnahmen handelt, die mit dem geltenden Recht in Einklang stehen. Wenn das nicht der Fall ist und dem Bürger ein Schaden entsteht, liegt es nahe, dass er den Gesetzgeber haftbar machen kann. Doch ist das so?
Rechtsdienstleister sammelt Fälle
Ein Unternehmen hatte als Rechtsdienstleister zahlreiche Fälle von Mietern eingesammelt, die davon ausgingen, dass sie laut der 2015 vom Bundesland Hessen erlassenen Mietpreisbremse, zu viel Miete bezahlten. Große Teile der Stadt Frankfurt am Main waren im Zuge dessen als angespannter Wohnungsmarkt festgelegt worden. Laut der Mietpreisbremse hätte bei einer Nachvermietung maximal 10% mehr Miete verlangt werden dürfen als vor Ort üblich wäre. Diese Verordnung hielt jedoch einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht stand.
Schaden durch unwirksame Verordnung
Der Rechtsdienstleister hatte nach Aufhebung der Verordnung schließlich keine Fälle mehr, die er gegen die Vermieter durchsetzen konnte. Ihm bzw. seinen Kunden war seiner Ansicht nach durch die fehlerhafte und somit unwirksame Verordnung ein Schaden entstanden, den er mit einer Klage gegen das Land Hessen zurückforderte.
Seite 1 Ist ein Bundesland haftbar für seine fehlerhafte Gesetzgebung?
Seite 2 Landgericht weist Klage ab
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