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7. Oktober 2020
KapMuG: Massenklagen von Anlegern vorerst weiter möglich

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KapMuG: Massenklagen von Anlegern vorerst weiter möglich

Grüne und Linke scheitern mit eigenem Antrag

Auch die Linksfraktion und die Grünen übten scharfe Kritik. Vor allem stießen sich die Grünen daran, dass nur wenige Wochen vor Auslaufen des Gesetzes noch einmal eine große Diskussion über die Verlängerung ausbricht. Nachdem die Mängel des KapMuG schon so lange bekannt seien, hätte man nun auch bereits die nötigen Reformvorhaben diskutieren können. Die Grünen legten dementsprechend auch einen eigenen Antrag vor, der zwar ebenfalls die Verlängerung des KapMuG vorsah, aber der Regierung zusätzlich eine ganze Reihe Verbesserungsvorschläge mit auf den Weg gab. Der Antrag fand nur die Unterstützung durch die Linken.

FDP stellt Forderungen an Große Koalition

Die FDP fordert ebenfalls eine Reform des KapMuG und hat hierzu einen Antrag mit Forderungen an die Regierung eingereicht. Darin fordern die Liberalen unter anderem eine Stärkung der Verbraucher- und Anlegerrechte sowie die Streichung der Befristungsklausel des Gesetzes. Der Antrag ist unter diesem Link zu finden und wurde in den Verbraucherschutzausschuss überwiesen.

Experten sehen Befristung kritisch

Bereits im Zug der Expertenanhörung zu dem Gesetz war die Entfristung immer wieder zur Sprache gekommen. Beispielsweise hatte sich Axel Halfmeier von der Leuphana Universität Lüneburg dafür ausgesprochen, zügig eine Reform auszuarbeiten. Eine erneute Befristung bis Ende 2023 erscheine ihm aber sinnlos. Ähnlich äußerten sich zwei geladene Rechtsanwälte, die ebenfalls eine baldige Reform empfahlen. Ihrer Ansicht nach seien keine wesentlichen Erkenntnisse in den kommenden drei Jahren zu erwarten, die ein weiteres Abwarten rechtfertigten.

Richter erachtet das Gesetz als untauglich

Gregor Vollkommer hingegen sieht das Gesetz in seiner derzeitigen Form als untauglich an. Der Richter am Oberlandesgericht (OLG) München schlug stattdessen ein Paket unterschiedlicher Instrumente vor, die zum Zwecke des kollektiven Rechtsschutzes eingesetzt werden könnten.

Kein Einspruch durch den Bundesrat zu erwarten

Am kommenden Freitag, den 09.10.2020, wird das KapMuG auf der Tagesordnung des Bundesrats stehen. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig und wird die Länderkammer aller Voraussicht nach auch ohne Einspruch passieren. Der federführende Rechtsausschuss hat bereits empfohlen, keinen Einspruch zu erheben. Ob das KapMuG auch rund um den Wirecard-Skandal Anwendung findet, wird sich noch herausstellen müssen. (tku)

Bild: © retrostar – stock.adobe.com

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