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19. Februar 2020
Karneval: Welche Versicherungen brauchen Jecken?

Karneval: Welche Versicherungen brauchen Jecken?

Mit der Weiberfastnacht startet die fünfte Jahreszeit in die heiße Phase. Damit Narren und Jecken sich bis Aschermittwoch unbesorgt ins bunte Karnevalstreiben stürzen können, lohnt ein Blick auf den Versicherungsschutz. Und Krawattenjägerinnen sollten Rechtliches beachten.

Zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch geht der Karneval in die heiße Phase. Damit Narren und Jecke entspannt feiern können, ohne sich Sorgen um mögliche finanzielle Folgen machen zu müssen, sollten sie nicht ohne passenden Versicherungsschutz in den Trubel starten. Für die heiße Phase der fünften Jahreszeit gibt es auf dem Markt spezielle Kurzzeitpolicen. Diese Angebot sind nach Ansicht des Bund der Versicherten e. V. (BdV) aber keine Option. „Auch, wenn sich das vielleicht gut anhört – ein ausreichender Versicherungsschutz ist mit solchen Kurzzeitpolicen in der Regel nicht gegeben“, betont Bianca Boss, Pressesprecherin des BdV. „Besser ist ein guter Versicherungsschutz das ganze Jahr hindurch“, so die Expertin weiter.

Private Haftpflichtversicherung unerlässlich

Grundsätzlich unverzichtbar ist eine private Haftpflichtversicherung. Sie leistet bei Schäden, die man anderen schuldhaft zufügt. Beschädigt man etwa das teure Kostüm eines anderen Karnevalisten oder geht beim Schunkeln die Kette der Nachbarin kaputt, muss man für den Schaden aufkommen. Die Haftpflichtversicherung leistet nach eigener Wahl, indem sie berechtigte Ansprüche begleicht oder unberechtigte Ansprüche für den Versicherten abwehrt.

Absicherung bei Unfällen

Ereignet sich im närrischen Treiben ein Unfall, sind Jecken mit einer Unfallversicherung auf der sicheren Seite. Sie kommt für Kosten auf, wenn nach einem Unfall dauerhafte körperliche Beeinträchtigungen zurückbleiben. Verletzt sich ein Karnevalist so schwer, dass er invalide wird, lässt sich mit der versicherten Summe aus der Unfallversicherung eine notwendige Umbaumaßnahme in der Wohnung oder ein Umrüstung am Auto durchführen. Die Invaliditätssumme von Kurzzeitpolicen ist meist zu gering und die Prämie regelmäßig unverhältnismäßig hoch, so der BdV. Im Falle einer Berufsunfähigkeit, kann froh sein, wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, und zwar vorrangig zur privaten Unfallversicherung. Mit einer solchen Police sollte man möglichst schon in jungen Jahren vorsorgen.

Krawattenjägerinnen aufgepasst

Im Rheinland gilt das Tragen einer Krawatte an Weiberfastnacht zwar als stillschweigende Einwilligung, dass diese abgeschnitten werden darf, doch außerhalb der Karnevalshochburgen ist das Kürzen des Schlipses Sachbeschädigung. Krawattenjägerinnen müssen unter Umständen mit Schadensersatzforderungen der betroffenen Herren rechnen. Die ARAG-Experten raten, besser nachzufragen, bevor die Schere gezückt wird.

Kamellen als Wurfgeschosse

Wer sich einen Karnevalsumzug vom Straßenrand ansieht, muss mit einigen Risiken leben. Schaut man dem Umzug vom Straßenrand aus zu, muss man mit dem Wurfgeschoss Kamelle als „normales Lebensrisiko“ rechnen und kann beim Veranstalter keinen Schadenersatz geltend machen. In einem konkreten Fall traf ein Bonbon einen fleißigen Süßigkeitenjäger am Schneidezahn. Nach Angaben von ARAG Experten bestand im konkreten Fall nämlich kein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, da den Veranstalter kein Verschulden traf. Laut richterlicher Begründung gehören Bonbon-Geschosse eben zum Karnevalsumzug. Zuschauer müssten sich darauf einstellen (LG Trier, Az.: 1 S 150/94). So urteilte auch das Amtsgericht Köln (AG Köln, Az.: 123 C 254/10) im Fall einer Dame, die von einem Schokoladenriegel am Auge getroffen wurde. Sie forderte 1.500 Euro Schmerzensgeld, denn ihrer Ansicht nach sei das Werfen von Schokoriegeln nicht sozial üblich und rücksichtslos. Dieser Argumentation folgte das Kölner Gericht nicht. (tk)

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