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2. Mai 2023
Kein EU-weites Provisionsverbot: Stimmen aus der Branche

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Kein EU-weites Provisionsverbot: Stimmen aus der Branche

Jenssen kommentiert den Verzicht

Auch Branchenexperte Dr. Hans-Georg Jenssen äußerte sich in dem sozialen Netzwerk LinkedIn. „Die Entscheidung der Kommission zeigt deutlich: Einigkeit macht stark. Gerade weil die unterschiedlichen Vermittlerverbände an einem Strang gezogen haben, wurde deutlich, dass hier sich nicht nur ein bestimmter Vermittlertyp mit einem bestimmten Geschäftsmodell gewehrt hat, sondern der gesamte Markt. Gratulation!“

Es sei allerdings klar, so Jenssen, dass nunmehr an anderen Maßnahmen gearbeitet werde, um mehr Transparenz in diesem Bereich zu erhalten, was die „alte Diskussion“ nach einer Offenlegung der Vergütung erneut befeuern werde.

VOTUM Verband sieht „keinen Missstand“

Der VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa hat auf Anfrage von AssCompact ebenfalls auf die Entscheidung der EU-Finanzkommissarin reagiert. Der Geschäftsführende Vorstand des VOTUM Verbands, Martin Klein, erwartet bei der weiteren Diskussion um Regulierungen auch von der EU-Kommission Transparenz. Die von der Kommission zur Begründung eines möglichen Provisionsverbots herangezogene Kantar-Studie sei ein beredtes Beispiel dafür, dass gesetzgeberische Maßnahmen nicht auf einseitige und fehlerhafte Markterhebungen gestützt werden dürften, so Klein.

Auch kritisiert Klein, dass bei einigen Gesetzgebungsverfahren, in denen die EU-Kommission die Regulierung an sich gezogen hat, zu beobachten sei, dass der Praxisbezug bei den Vorhaben zu wenig Berücksichtigung finde. So sei beispielsweise die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage beim Kunden in einer derart komplexen Form gestaltet worden, dass selbst die Aufsichtsbehörden bereits Nachbesserungen erwarten würden.

Im Bereich der Beratung zu Finanzdienstleistungen sehe Klein derzeit „keinen Missstand, der ein solch weitreichendes Verbot rechtfertigen würde“. Daher sei er guter Hoffnung, dass man dem Verbraucher weiterhin das bestmögliche Ergebnis anbieten könne, und dazu gehöre für ihn weiterhin die Wahlfreiheit zwischen den Vergütungssystemen. (mki)

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