Im Juli 2026 ist das Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ an den Start gegangen, wie AssCompact berichtete. Im Rahmen der Bundesförderung gibt es Zuschüsse für den Umbau von Gewerberäumen in Wohnungen. Inzwischen läuft das Programm seit 100 Tagen. Der Vorstandsvorsitzende der Dr. Klein Privatkunden AG, Michael Neumann, begrüßt die Förderung, fordert aber zugleich mehr Flexibilität, eine stärkere Berücksichtigung der Vorfinanzierung und langfristige Planungssicherheit.
„Bestehende Gebäude anders zu nutzen, statt weitere Flächen zu versiegeln, ist ein sinnvoller Ansatz. Das schont Ressourcen und kann einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Wohnraum leisten“, erklärt Neumann. „Damit die Förderung aber die Umwandlung von gewerblichen Flächen zu Wohnraum ermöglicht, muss sie stärker berücksichtigen, welche finanziellen und baulichen Herausforderungen solche Projekte mit sich bringen.“
Gefördert werden 30% der anrechenbaren Umbaukosten. Pro neu entstandener Wohneinheit liegt der Zuschuss bei bis zu 30.000 Euro, bei mehreren Wohneinheiten gibt es eine Zuschuss-Grenze von insgesamt 300.000 Euro. Bei jüngeren und gut erhaltenen Gebäuden könne diese Unterstützung laut Neumann durchaus helfen. Anders sieht er die Lage aber bei älteren, zuvor gewerblich genutzten Immobilien, die besondere Anforderungen aufweisen. „Die Komplexität und die tatsächlichen Kosten solcher Projekte bildet der Förderrahmen bislang nur unzureichend ab“, meint Neumann.
Zeitpunkt der Auszahlung als Knackpunkt
Als weitere Schwachstelle führt Neumann den Zeitpunkt der Auszahlung an. Den Zuschuss gebe es erst, nachdem das Vorhaben abgeschlossen und geprüft wurde. Investoren müssen die Kosten zunächst selbst tragen oder finanzieren. „Die Förderung kommt am Ende – die Liquidität wird aber am Anfang gebraucht“, unterstreicht Neumann. Eine Vorfinanzierung sei zwar grundsätzlich möglich, verursache jedoch zusätzliche Kosten und erhöhe die Anforderungen an das Eigenkapital. Gerade bei größeren Projekten sollte dieser Punkt von Beginn an mitgedacht werden, so Neumann weiter. Weiter gibt der Vorstandsvorsitzende von Dr. Klein zu bedenken, dass auch das Erreichen des Standards „Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien“ geeignete Vorhaben ausschließen könne, gerade was die Umsetzung von älteren Werkstätten, Altbauten oder gemischt genutzten Immobilien betrifft.
Forderung nach mehr Flexibiliät
Was eine Fortführung des Programms angeht, spricht sich Neumann für drei Anpassungen aus: eine stärkere Berücksichtigung der Vorfinanzierung, eine höhere Fördergrenze und flexiblere energetische Anforderungen. „Nicht allein ein starres energetisches Endniveau sollte entscheiden. Auch eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Ausgangszustand kann ökologisch sinnvoll sein und sollte entsprechend honoriert werden.“ Ebenso wichtig sei eine verlässliche Perspektive über das Jahr 2026 hinaus. „Umbauten an alten Bestandsgebäuden brauchen Zeit und Planungssicherheit. Kurzfristige Programme mit begrenzten Mitteln geben kaum den entscheidenden Anstoß für eine Vielzahl an Umbauprojekten“, so Neumann. (tik)
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