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6. April 2022
KfW-Förderung für Neubauten startet wieder

KfW-Förderung für Neubauten startet wieder

Nach dem abrupten Förderstopp läuft die KfW-Neubauförderung für energieeffiziente Gebäude laut Bundeswirtschaftsministerium wieder an. Ab dem 20. April sind Anträge auf Förderung nach KfW-Effizienzstandard EH40 wieder möglich. Der Einbau von Gasheizungen wird nicht mehr unterstützt.

Die Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist zurück. Dies hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bekannt gegeben. Ab dem 20.04.2022 können wieder Anträge für die „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ gestellt werden. Die Förderung ist befristet bis zum 31.12.2022.

Fördersätze werden reduziert, Förderbedingungen geändert

„Das Budget ist wie angekündigt auf 1 Mrd. Euro begrenzt. Man muss sich darauf einstellen, dass diese sehr schnell ausgeschöpft sein wird. Um dennoch möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, haben wir die Fördersätze reduziert. Auch die Förderbedingungen ändern wir: Wir beenden unter anderem einen Anachronismus und fördern künftig nicht mehr den Einbau von Gasheizungen. Das ist politisch allemal angezeigt", erklärte Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck.

Neubauförderung neu ausgerichtet

Ziel der Neuausrichtung der Förderung sei es, diese Zug um Zug auf immer mehr Nachhaltigkeit und Effizienz auszurichten. „Parallel werden wir prioritär die dringend notwendige Sanierung fördern. Sie ist enorm wichtig, um im Gebäudebereich beim Klimaschutz voranzukommen. Hier gibt es eine sehr erfreuliche hohe Dynamik, die hilft, Energie und Energiekosten zu sparen", so Habeck.

Die Neuausrichtung der Neubauförderung soll in drei Schritten vonstatten gehen: Ab dem 20.04.2022 erfolgt der Neustart der EH-40-Neubauförderung mit besagter Deckelung auf 1 Mrd. Euro und angepassten Konditionen. Laut Bundesministerium würden insbesondere die Fördersätze halbiert, um angesichts des begrenzten Fördervolumens möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen.

Wie das Bundesministerium weiter mitteilt, wird in einem zweiten Schritt im Falle der Ausschöpfung des Budgets für dieses Jahr „die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt“, wie es heißt. Das Programm EH40-Nachhaltigkeit ermögliche eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Dieses Programm in Stufe 2 solle bis zum 31.12.2022 gelten. Das QNG-Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung und wird in der zweiten Stufe zur Pflicht.

In einem dritten Schritt ist ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Damit soll das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiterentwickelt werden und vor allem die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude stärker in den Mittelpunkt rücken. Eine genaue Justierung des Programmes werde noch erarbeitet, wie das Bundesministerium mitteilt.

Weitere Informationen zu den Bedingungen bietet das Bundesministerium hier. (tk)

Bild: © taa22 – stock.adobe.com