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17. März 2020
Kind auf dem Rücksitz? Don’t look back in anger!

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Kind auf dem Rücksitz? Don’t look back in anger!

Wenn man sich während einer Autofahrt zu seinem Kind umdreht, das sich auf der Rücksitzbank befindet, handelt man grob fahrlässig. Das geht aus dem Urteil des OLG Frankfurt am Main in einem Fall hervor, in dem ein Fahrer auf diese Weise einen Unfall verursacht hatte.

Da ist man mit seinen Kindern im Auto unterwegs und konzentriert sich auf den Verkehr, doch dann machen die Kleinen etwas, was plötzlich die Aufmerksamkeit des Fahrers erfordert. Was tun? Bleibt die Aufmerksamkeit vorbildlich auf den Verkehr gerichtet oder dreht man sich kurz zum Geschehen auf dem Rücksitz um? Und wenn man das tut, handelt es sich dann um sogenanntes Augenblickversagen oder grob fährlässiges Verhalten? Diese Fragen hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem aktuellen Fall zu entscheiden.

Fahrer trifft bei grober Fahrlässigkeit höhere Selbstbeteiligung

Ein Mann hatte ein Auto gemietet. Im Rahmen des Mietvertrags war eine Haftungsfreistellung zugunsten des Beklagten vereinbart worden. Dadurch käme bei einem selbst verschuldeten Unfall lediglich die Selbstbeteiligung von 1.050 Euro auf den Fahrer zu. Falls es sich jedoch um eine grob fahrlässige Verursachung des Unfalls handelte, hatte der Autovermieter die Möglichkeit, seine Leistungsverpflichtung gemäß der Schwere des Verschuldens zu kürzen.

Fahrer wechselt Fahrspur und dreht sich dann um

Mit dem gemieteten Fahrzeug war der Mann schließlich auf der Autobahn unterwegs. Der Verkehr verlief stockend. Auf dem Rücksitz saßen die beiden Söhne des Mannes. Sein achtjähriger Sohn, der auf dem rechten Rücksitz saß, hatte plötzlich einen Gegenstand in der Hand, den der Vater nicht erkennen konnte. Der Mann war gerade dabei, die Fahrspur zu wechseln, weshalb er sich nicht sofort umdrehte, sondern erst das Manöver beendete. Nachdem die Fahrspur gewechselt war, drehte er sich komplett zu seinem Sohn um, in der Sorge, dass es sich um etwas Gefährliches handeln könnte, das der Junge in der Hand hielt.

Mietwagen kollidiert mit Motorrad

Dem vor ihm liegenden Verkehr konnte der Mann nicht mehr folgen. Als ein Motorradfahrer vor ihm bremste, konnte er nicht mehr rechtzeitig reagieren und fuhr auf das Motorrad auf, wobei ein Sachschaden am Mietwagen von ca. 10.000 Euro entstand.

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