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25. November 2021
Koalitionsvertrag: Die wichtigsten Punkte rund um Immobilien

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Koalitionsvertrag: Die wichtigsten Punkte rund um Immobilien

SPD, Grüne und FDP haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt, der auch etliche Maßnahmen für den Immobiliensektor vorsieht. So soll es ein eigenes Bauministerium geben, das Gebäudeenergiegesetz wird angepasst und ein Sachkundenachweis für Immobilienmakler und WEG-Verwalter eingeführt.

Die Ampel steht. Unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ihr Regierungsprogramm für die kommenden Jahre präsentiert. Den Koalitionsvertrag müssen die Parteien nun noch billigen. Im Programm finden sich auch etliche Maßnahmen und Ziele für den Immobilienbereich rund um die Themen Miete, Wohnungsbau und Co. Aus der Immobilienbranche kommt Lob und Tadel.

Eigenständiges Bauministerium

Für den Bereich Bauen und Wohnen soll es zukünftig ein eigenständiges Bauministerium geben. Das Ressort wird die SPD verantworten. Laut Medienberichten ist die bisherige Umweltministerin Svenja Schulze eine mögliche Kandidatin für den Posten der Bauministerin.

Bündnis für bezahlbares Wohnen, 400.000 neue Wohnungen pro Jahr

Wie es im Koalitionsvertrag heißt, soll ausreichend Wohnraum geschaffen werden. Das Bauen sowie Wohnen der Zukunft soll bezahlbar, klimaneutral, nachhaltig, barrierearm und innovativ sein. Als Ziel erklärte die Ampel den Bau von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr, davon 100.000 öffentlich gefördert. Hierfür sollen die finanzielle Unterstützung des Bundes für den sozialen Wohnungsbau inklusive sozialer Eigenheimförderung fortgeführt und die Mittel erhöht werden. Eine neue Wohngemeinnützigkeit soll zeitnah mit steuerlicher Förderung und Investitionszulagen auf den Weg gebracht werden. Im „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ wollen sich die Koalitionspartner mit allen wichtigen Akteuren der Branche zusammenschließen.

Altersgerechtes Wohnen, Baukosten senken

Gestärkt werden soll der Einsatz für altersgerechtes Wohnen und Barriereabbau. Hierfür will die künftige Regierung laut Vertrag die Mittel für das KfW-Programm aufstocken. Des Weiteren ist es Ziel, durch serielles Bauen, Digitalisierung, Entbürokratisierung und Standardisierung die Kosten für den Wohnungsbau zu senken.

Die lineare Abschreibung für den Neubau von Wohnungen wird von 2% auf 3% erhöht.

Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Im Rahmen des Klimaschutzsofortprogramms will die Ampel-Koalition 2022 nach dem Auslaufen der KfW-55-Förderung für Neubauten ein Förderprogramm für den Wohnungsneubau einführen, das insbesondere die Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) pro m² Wohnfläche fokussiert. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll wie folgt geändert werden: Zum 01.10.2021 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65% erneuerbaren Energien betrieben werden. Zum 01.01.2024 sollen die Standards im GEG für wesentliche Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden so angepasst werden, dass die auszutauschenden Teile dem EH 70 entsprechen. Im GEG sollen die Neubau-Standards zum 01.01.2025 an den KfW-EH 40 angeglichen werden.

Sachkundenachweis für WEG-Verwalter und Immobilienmakler kommt

Immer wieder war das Thema auf dem Tisch, nun wird er eingeführt: ein „echter“ Sachkundenachweis für Makler, Miet- und WEG-Verwalter, wie es im Vertrag wörtlich heißt. Der Immobilienverband IVD hatte seit Jahren gefordert, einen solchen Sachkundenachweis rechtlich vorzuschreiben.

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