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8. Februar 2021
Kommt der Provisionsdeckel doch oder ist es nur heiße Luft?

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Kommt der Provisionsdeckel doch oder ist es nur heiße Luft?

Eingriff in die Vermittlervergütung

Und auch zwischen Versicherer und Vermittler soll sich einiges ändern. Das BMF sieht in §32 a VAG-E beispielsweise vor, dass auch die Dienstleistungsentgelte zwischen den Unternehmen und den Vermittlern reguliert werden sollen. Demnach dürfe ein Versicherer zukünftig nur marktübliche Vergütungen vereinbaren.

Lediglich inoffizieller Entwurf

Diese beunruhigenden Nachrichten für Versicherungsvermittler werden jedoch dadurch gedämpft, dass es sich bei dem Referentenentwurf um ein inoffizielles und nicht abgestimmtes Papier handelt. Wie Norman Wirth, der geschäftsführende Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistungen (AfW) mitteilt, findet zu dem Gesetzesentwurf aktuell noch keine Verbändeanhörung statt. Auch das BMF vermeldete auf Nachfrage, dass im Augenblick noch kein aktualisierter Entwurf zur Konsultation gestellt worden sei.

SPD will weiterhin allgemeinen Provisionsdeckel

Wirth hofft zum jetzigen Zeitpunkt noch auf ein Umdenken im SPD-geführten Finanzministerium. Auch er sieht in dem inoffiziellen Entwurf mehr als nur eine Regelung zur Restschuldversicherung. Vielmehr versuche die SPD, seiner Ansicht nach, weiter ihr Ziel eines allgemeinen Provisionsdeckels durchzusetzen. Wirth, der hauptberuflich Rechtsanwalt ist, kritisiert besonders scharf, dass „sogar rückwirkend in Provisionsgestaltungen bei den Bestandsprovisionen eingegriffen werden“ soll. Das halte er auch formal juristisch für unerträglich. (tku)

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