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25. September 2018
Kommt der Provisionsdeckel nur noch für Restschuldversicherungen?

Kommt der Provisionsdeckel nur noch für Restschuldversicherungen?

Der Provisionsdeckel in der Lebensversicherung könnte sich noch 2018 im Sinne der Versicherungsvermittler erledigen, erklärte BVK-Präsident Michael H. Heinz am Dienstagabend in Berlin. Zahlreiche Gespräche mit CDU- und SPD-Abgeordneten zeigen in Richtung Provisionsdeckel nur für Restschuldversicherungen.

Großen Optimismus versprühte BVK-Präsident Michael H. Heinz am Dienstagabend in Berlin, was den Provisionsdeckel in der Lebensversicherung angeht. Vor Journalisten sagte er, dass sich der Provisionsdeckel in der Lebensversicherung schon in den nächsten Monaten erledigen könnte. Bei SPD- und CDU-Abgeordneten als auch bei Regierungskreisen nahestehenden Personen würden die Argumente des Verbandes gehört werden. Zudem sei es positiv zu werten, dass der Verordnungsentwurf zur Zinszusatzreserve (ZZR) nun doch völlig von der Diskussion um eine Deckelung abgekoppelt wurde.

Marktversagen bei Restschuldversicherungen

Nach Einschätzung des BVK-Präsidenten geht die aktuelle, politische Meinungsbildung in Richtung eines Provisionsdeckels für die Restschuldversicherung, aber nicht für die Lebensversicherung. Dieser Argumentation kann der BVK-Verband auch folgen, da es im Bereich der Restschuldversicherungen zu einem Marktversagen gekommen sei und viel zu hohe Provisionen im Bankgeschäft bezahlt worden seien.

Keine Verwerfungen bei Lebensversicherungen

Anders sei dies in der Lebensversicherung. Dort gebe es keine Verwerfungen, deshalb sei ein ordnungspolitischer Eingriff in die Vergütungsgestaltung an dieser Stelle falsch. In einer ausführlichen Stellungnahme, die der BVK im Laufe des Mittwochs an den Finanzausschuss geben wird, erklärt der BVK etwa, dass eine Provisionsdeckelung gegen die durch Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz (GG) geschützte Berufsfreiheit der Versicherungsvermittler verstoßen würde. Denn das Grundrecht der Berufsfreiheit umschließe auch die Freiheit, das Entgelt für berufliche Leistungen selbst festzulegen oder mit Interessenten auszuhandeln. Mit einer Klage will der BVK aktuell aber nicht drohen. Zu optimistisch sei man aktuell, dass dies gar nicht nötig sein werde. (bh)

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Foto: Das BVK-Präsidium am Dienstagabend in Berlin.