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24. März 2026
Kostendeckel bei privater Altersvorsorgereform wird gesenkt
Kostendeckel bei privater Altersvorsorgereform wird gesenkt

Kostendeckel bei privater Altersvorsorgereform wird gesenkt

In Berlin tagten die Koalitionsparteien zur privaten Altersvorsorgereform. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wird noch einmal angepasst. Neben einer Erhöhung der Sparzulagen wird auch am Kostendeckel geschraubt, und zwar nach unten.

Das politische Berlin arbeitet aktiv an der Reform der privaten Altersvorsorge. Jetzt soll es schnell gehen. Am Dienstagnachmittag, nur eine Woche nach der Podiumsdiskussion mit dem Vermittlerverband BVK und der darauffolgenden Sitzung des Finanzausschusses zum Thema, verkündeten Vertreter der Koalitionsparteien, dass man sich auf diverse Änderungen geeinigt habe. Das lässt sich zum einen dem Nachrichtensender phoenix sowie diversen Medienberichten, die sich auf die Agentur Reuters beziehen, entnehmen.

Den Vermittlern dürften die Änderungen nur sehr bedingt schmecken. Denn der Kostendeckel für das geplante Standardprodukt wird, wie von diversen Verbraucherschützern auch gefordert, nach unten geschraubt. Erhöht werden dagegen die Zulagen und auch der Kreis der Förderberechtigten wird erweitert.

Änderungen am Gesetzentwurf der privaten Altersvorsorgereform

Bislang waren Selbstständige vom Kreis der Förderberechtigten ausgeschlossen, doch nun sollen auch diese und somit „alle Erwerbstätigen“ ab 01.01.2027 von der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge profitieren können. Weiterhin wird die staatliche Grundzulage zur Förderung angehoben. Für jeden eingezahlten Euro soll es 50 Cent geben, und zwar bis zu einer Einzahlung von 360 Euro im Jahr. Bis 1.800 Euro sollen 25 Cent an Förderung hinzukommen. Weiterhin soll die volle Kinderzulage von 300 pro Kind und Jahr bereits bei einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro gewährt werden, statt der ursprünglich geplanten 100 Euro.

Außerdem soll ein Standarddepot kostengünstig auch von einem öffentlichen Träger und nicht nur von privaten Finanzinstituten angeboten werden.

Kostendeckel wird gesenkt

Der wohl am heißesten diskutierte Punkt in der Vermittlerbranche war der Kostendeckel, also die Deckelung der Effektivkosten auf 1,5% pro Jahr. Verbraucherschützer hielten den Deckel für zu hoch, weil Sparern dadurch zu viel Rendite verloren geht. Vermittler hingegen argumentierten, dass die entstandenen Vertriebskosten mit so einem Kostendeckel nicht gedeckt werden könnten und damit auch ein für die staatlich geförderte private Altersvorsorge wichtiger Vertriebsweg behindert werde.

Nun hat man sich innerhalb der Koalition geeinigt: 1% soll der Kostendeckel laut dem neuen Entwurf betragen. Des Weiteren, so verkündete Carsten Brodesser, einer der Diskussionsführer vonseiten der CDU, bei phoenix, werden die Abschluss- und Vertriebskosten auf die gesamte Ansparphase verteilt.

Das sagen BVI und GDV

Kurz nach der Verkündung haben sich auch der Fondsverband BVI und der GDV geäußert. BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter erklärt: „Die Reform der privaten Altersvorsorge ist grundsätzlich zu begrüßen, weil sie Schluss macht mit dem Zwang zu Garantien und lebenslanger Verrentung. Das eröffnet den Sparern höhere Renditechancen. Deutschland hätte mit der Reform international den Anschluss schaffen können, wenn nicht der Staat im privaten Markt mitmischen würde. Das ist international völlig unüblich. Denn wenn die Verwaltung und der Vertrieb mit Steuergeldern quersubventioniert werden, ist ein fairer Wettbewerb mit privaten Angeboten nicht möglich. Weite Teile der deutschen Politik tun sich offensichtlich schwer mit der Marktwirtschaft.“

Der GDV sieht seinerseits ein Problem in den Plänen, ein staatlich organisiertes Standardprodukt einzuführen, wenngleich die Reform Verbesserungen für Millionen Sparerinnen und Sparer bringe durch höhere Zulagen, einfachere Förderstrukturen und mehr Renditechancen. „Der Staat sollte Vorsorge ermöglichen, nicht verdrängen. Wenn er zugleich Regeln setzt und als Anbieter auftritt, entsteht ein Zielkonflikt. Ein staatlicher Anbieter in der dritten Säule ist der falsche Ansatz“, sagt Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Der Staat würde durch ein Standarddepot, das von einem öffentlichen Träger angeboten und durch das Bundesfinanzministerium ausgestaltet wird, nicht nur den Rahmen für private Altersvorsorge setzen, sondern zugleich als Marktakteur auftreten. Diese Konstruktion werfe aus Sicht der Versicherungswirtschaft „grundlegende ordnungspolitische Fragen auf, weil er in der dritten Säule gleichzeitig Regulierer, Schiedsrichter und Wettbewerber sei. Ein solcher Zielkonflikt könne das Vertrauen in die private Vorsorge schwächen und den Wettbewerb verzerren.

Der finale Beschluss des geänderten Entwurfs soll nicht lange auf sich warten lassen – bereits am Freitag um 9 Uhr soll dieser im Bundestag erfolgen. (mki)