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5. Februar 2023
Kunst: Im Schadenfall geht es um mehr als Sachschaden

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Kunst: Im Schadenfall geht es um mehr als Sachschaden

Kunstversicherung: Wie ersetzt man etwas Unersetzliches, das einen hohen emotionalen Wert hat? Die Antwort ist hart: Der finanzielle Wert eines Kunstwerkes kann abgesichert werden, den emotionalen Wert bekommt man nicht wieder zurück. Für Versicherungsmakler ergeben sich daraus besondere Anforderungen.

Ein Artikel von Jennifer Donath, Kundenberaterin Fine Art bei der ARTUS GRUPPE

Der Kunstversicherungsmarkt ist seit Jahren stabil, und dennoch blicken nur wenige Makler und Versicherer auf eine langjährige Erfahrung in der Kunstversicherung zurück. Know-how in der Kunst ist vielseitig und wird über lange Zeit gewonnen. Der Versicherungsgegenstand unterscheidet sich stark von den klassischen Sparten wie Sach- oder Haftpflicht. Zum einen ist Kunst im Versicherungskontext ein weiter Begriff, der neben Gemälden auch Skulpturen, Schmuck und alte Bücher fasst. Zum anderen ist jedes Kunstwerk ein Unikat. Um Deckungssummen richtig kalkulieren zu können und auch, um einschätzen zu können, ob Versicherer die Werteermittlung im Sinne des Kunden vornehmen, gehört neben Fachkenntnis auch Leidenschaft. Dazu kommt: Nicht jeder Versicherer bietet auch Kunstversicherungen an. Als Makler kommt es darauf an, die Versicherungen und ihre Unterschiede zu kennen. Im Idealfall hat man eine gute Beziehung zu den Kunstversicherern aufgebaut.

Große Unterschiede auf Kundenseite

Beim Versicherungsgegenstand wird es knifflig, die Versicherung selbst unterscheidet sich schon auf Kundenseite – man muss besonders darauf achten, ob es sich um private Sammlungen handelt oder beispielsweise um Restauratoren oder Museen – jeder Kunde hat spezielle Anforderungen, die ein Makler kennen und verstehen sollte. „Bei ARTUS haben wir zum Beispiel eigene Wordings mit Deckungs­erweiterungen und vereinfachten Obliegenheiten verhandelt. Bei einigen Versicherern arbeiten wir mit Zeichnungsvollmachten, damit wir den Kunden einen Versicherungsabschluss anbieten können, wenn es mal schnell gehen muss“, erklärt Geschäftsführerin der ARTUS Berlin, Annett Luth. Bei privaten Sammlungen werden sogenannte „defective titles“ mitversichert. Kauft der Kunde ein vermeintlich gestohlenes Kunstwerk oder Kunstwerk unbekannten Ursprungs und muss es an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden, bekommt er eine vereinbarte Entschädigungsgrenze zuzüglich der anfallenden Rechtskosten erstattet. Ohne Versicherung würde der Käufer völlig leer ausgehen.

Bei Kunstwerken gilt meist eine Allgefahrendeckung. Versichert sind in diesem Rahmen zum Beispiel auch der Verlust sowie die einfache Beschädigung. Ein Kunstwerk ist gerade für Sammler in den meisten Fällen mit emotionalen Werten verbunden, die mit Geld so leicht nicht ersetzt werden können. Wo es vor einiger Zeit noch häufig zu Kunstdiebstählen kam, wirkt heute die Digitalisierung entgegen. Vor allem durch das Art-Loss-Register nehmen Diebstähle ab – hier erfolgen Eintragungen gestohlener Werke nach Bekanntwerden des Diebstahles, gleichzeitig sinkt die Wahrscheinlichkeit eines Wiederverkaufs. Dadurch konnten bereits viele verschwundene Exponate wieder ausfindig gemacht werden.

 
Ein Artikel von
Jennifer Donath