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25. September 2022
KV für Ärzte: Strategische Vorsorgeberatung sichert Vermittlungserfolg

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KV für Ärzte: Strategische Vorsorgeberatung sichert Vermittlungserfolg

Arbeitsunfähigkeitsabsicherung auf hohem Niveau

Auch im Fall der Krankentagegeldversicherung der INTER fördert ein Blick in die Versicherungsbedingungen interessante Fakten zutage. Während nach § 1 Abs. 3 MB/KT 2009 eine Leistungspflicht des Versicherers nur im Fall einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit gegeben ist, räumt die INTER angestellten Ärzten in ihren AVB auch einen Leistungsanspruch für die Dauer einer Wiedereingliederungsmaßnahme und niedergelassenen Ärzten auch für die (anteilige) Dauer einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit ein. Sofern der angestellte Arzt während der Wiedereingliederungsmaßnahme eine anteilige Entgeltzahlung von seinem Arbeitgeber erhält, berechnet sich der Anspruch mit dem Differenzbetrag (= Krankentagegeld abzüglich Nettoeinkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit). Falls ein niedergelassener Arzt nach einer mindestens sechswöchigen vollständigen Arbeitsunfähigkeit eine teilweise Arbeitsunfähigkeit von über 50% nachweist, zahlt die INTER ein prozentual anteiliges Krankentagegeld in Höhe des ärztlich testierten Grads der Arbeitsunfähigkeit aus, und das für eine Dauer von maximal sechs Wochen.

Eine Besonderheit des INTER Krankentagegeldes für niedergelassene Mediziner ist die Formulierung des in den AVB zugrunde gelegten Nettoeinkommens. 80% der Praxiseinnahmen, also der Umsatzerlöse aus selbstständiger Tätigkeit der versicherten Person, gelten bei der INTER als Nettoeinkommen. Somit enthält das Krankentagegeld der INTER eine Art Praxisausfallschutz.

Strategische Vorsorgeberatung sichert den Erfolg

Das Tarifquartett der INTER ermöglicht Versicherungsvermittlern eine frühzeitige Beratung von angehenden Ärzten und Zahnärzten. Denn Kunden können auch mit einem geringen Vorsorgebudget ihren Gesundheitszustand mit Abschluss des Optionstarifs INTER Opti „konservieren“ und sich somit das Anrecht auf den Abschluss von Krankenzusatztarifen, einer Krankheitskosten- und einer Krankentagegeldversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung sichern.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 09/2022, S. 114 f., und in unserem ePaper.

Bild: © BalanceFormCreative – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Alexander Schrehardt