Ein Artikel von Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer der AssekuranZoom GbR
Aus der Vorsorgeberatung zur Absicherung der Arbeitskraft kennen viele Versicherungsvermittler und Versicherungsvermittlerinnen das Mantra der strategischen Vorsorgeberatung. Mit der rechtzeitigen Einrichtung einer Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung und dem strategischen Einsatz von BU-Wechsel-, Berufsstarter- und Nachversicherungsoptionen kann der Gesundheitszustand der versicherten Person in jungen Jahren konserviert und ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz ohne eine erneute Gesundheitsprüfung schrittweise aufgebaut werden. Ein Vorsorgekonzept, das auch für die private Krankenversicherung wünschenswert wäre. Wunschgedanke oder realisierbarer Beratungsansatz?
Lösung für die Zielgruppe Ärzte und Zahnärzte
Eine intelligente Lösung für die Zielgruppen Ärzte und Zahnärzte findet sich mit dem Tarifquartett JA U, KTMA, KTMN und INTER Opti der INTER Krankenversicherung, das von AssekuranZoom kritisch unter die Lupe genommen wurde. Mit dem Kompakttarif JA U bietet die INTER Krankenversicherung eine leistungsstarke Krankheitskostenvollversicherung für Ärzte und Zahnärzte an. Der Tarif überzeugt mit seinem Leistungsspektrum. Für ambulante Heilbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Arznei- und Verbandmittel, Psychotherapie (ohne Beschränkung der Sitzungen), Heil- und Hilfsmittel sehen die AVB eine Erstattung von 100% vor. Allerdings übernimmt die INTER Krankenversicherung zum Beispiel auch die Kosten für eine Korrektur der Sehstärke mit einer LASIK-Behandlung mit bis zu 1.000 Euro pro Auge.
Der Tarif sieht auch eine umfangreiche Kostenübernahme für Zahnbehandlungen, Zahnvorsorge einschließlich zwei professioneller Zahnreinigungen/Jahr und Kieferorthopädie vor. Zahnersatz, Implantate, Inlays und Keramikverblendungen werden zu 80% erstattet. Im Beratungsgespräch ist zu beachten, dass für die ersten vier Versicherungsjahre für Zahnersatzleistungen eine tarifliche Leistungsstaffel vereinbart wird; die Leistungsbegrenzung entfällt im Fall einer unfallbedingten Behandlungsmaßnahme. Für den Fall einer stationären Behandlung sieht der Tarif wiederum eine vollständige Kostenübernahme für allgemeine Krankenhaus- und Wahlleistungen bei einer Unterbringung im Zweibettzimmer vor. Empfehlenswert ist es, den Tarif JE U hinzuzunehmen. Er sorgt dafür, dass auch Leistungen über die Höchstsätze der GOÄ hinaus abgerechnet werden können, und das Einbettzimmer ist ebenfalls mitversichert.
Bei Abschluss des Versicherungsvertrags kann wahlweise auf eine Selbstbeteiligung verzichtet oder ein jährlicher ambulanter Selbstbehalt von 550 bzw. 1.200 Euro vereinbart werden. Vor allem bei (Zahn-)Ärzten im Anstellungsverhältnis kann die Tarifalternative ohne Selbstbeteiligung unter Berücksichtigung des als Sonderausgabe abzugsfähigen Beitragsanteils durchaus sinnvoll sein. Dies ist jedoch im Einzelfall immer zu überprüfen. Zudem bietet die INTER Spezialtarife für Zahnärzte an.
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