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9. Juli 2021
LBBW präsentiert Fondslösung als Alternative zu Negativzinsen

LBBW präsentiert Fondslösung als Alternative zu Negativzinsen

Immer mehr Banken verlangen von ihren Kunden Negativzinsen oder auch Verwahrentgelte. Die LBBW reagiert darauf mit der Auflage einer neuen Fondslösung. Der LBBW Renten Short Term Nachhaltigkeit soll eine Alternative zu den Verwahrentgelten darstellen.

Corona hat die Sparquote in die Höhe schnellen lassen. Zuletzt kam zwar die Konsumlust wieder etwas zurück. Insgesamt bleiben die Sparquoten aber hoch. Und so wachsen auch ddie Einlagen bei den Kreditinstituten immer weiter in die Höhe. Immer mehr Institute erheben deshalb Verwahrentgelte, um die Kosten der Negativzinsen für ihre Einlagen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) an ihre Kunden weiterzugeben.

Nach Kosten mindestens eine schwarze Null

Um diese zu vermeiden, bietet LBBW Asset Management ab sofort den neu aufgelegten Fonds LBBW Renten Short Term Nachhaltigkeit an. „Bei immer mehr Kreditinstituten zahlen Kunden für konventionelle Einlagen auf Giro- und Tagesgeldkonten Verwahrentgelte in der Regel zwischen 0,5 und 0,7% – und das teilweise schon ab Einlagen von 10.000 Euro“, sagt Uwe Maderer, Fondsmanager des LBBW Renten Short Term Nachhaltigkeit. Mit dem neuen Fonds sollen die Kunden nach Kosten dagegen mindestens eine schwarze Null erzielen. Die Verwaltungsvergütung des Fonds beträgt je nach Anteilsklasse 0,05 oder 0,10% p.a., die Kostenpauschale 0,03% p. a.

Fünf Säulen

Um eine echte Alternative zu kurzfristigen Einlagen mit Verwahrentgelten zu bieten, baut der LBBW Renten Short Term Nachhaltigkeit auf fünf Säulen auf:

  • Kurz- bis mittelfristiger Kapitalerhalt
  • Globales Anlageuniversum
  • Verwahrentgeltvermeidung
  • Hochflexibler fundamentaler Managementstil
  • Nachhaltigkeitsansatz
Ausschluss bestimmter Branchen und Unternehmen

Durch die Kombination der Bausteine biete der neu konzipierte Rentenfonds die Möglichkeit, Privat- oder Geschäftsvermögen zu bewahren und vor Verwahrentgelten mit einem nachhaltigen Ansatz zu schützen. Papiere von Emittenten, bei denen Tabak, Rüstungsgüter oder Atomkraft einen nennenswerten Anteil des Umsatzes ausmachen, die in Menschenrechtsverletzungen, Korruption oder Arbeitsrechtsverletzungen verwickelt sind, die im Falle von Staatsanleihen zu unfreien Staaten nach dem Freedom House Index gehören oder die ein kontroverses Umweltverhalten zeigen, sind ausgeschlossen. (mh)

Bild: © Animaflora PicsStock – stock.adobe.com