AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
17. Dezember 2019
LV: Bayern will Erträge aus Einmalauszahlungen steuerbefreien

LV: Bayern will Erträge aus Einmalauszahlungen steuerbefreien

Der Freistaat Bayern hat einen Antrag auf die Tagesordnung des Bundesrats gesetzt, der sich mit den Risiken des aktuellen Niedrigzinsumfelds auseinandersetzt. Als eine Maßnahme fordert Bayern darin, dass Erträge aus Einmalauszahlungen aus Lebensversicherungen wieder steuerfrei gestellt werden.

Große Worte kommen aus der Staatskanzlei in München. Bayern will den sogenannten „Masterplan zum Schutz der Sparerinnen und Sparer“ auf den Weg bringen.

Risiko von Blasenbildung

Die bayerische Staatsregierung sieht das jahrelange Verharren des Zinsniveaus auf null Prozent oder sogar darunter kritisch, ist dem für Freitag vorliegenden Entschließungsantrag zu entnehmen. Sofern der Zins seine Lenkungswirkung nicht mehr entfalten könne, drohten Fehlallokationen und Blasenbildungen auf den Aktien- oder Immobilienmärkten.

Gefahr besonders für finanziell Schwache

Besonders kritisch sieht die Landesregierung, dass vor allem unteren und mittleren Einkommensgruppen ein wesentlicher Teil ihrer Altersabsicherung entzogen wird, wenn negative Zinsen und die Inflation lebenslang aufgebaute Sparguthaben aufzehren. Dementsprechend stellt der Freistaat in seinem Masterplan zahlreiche Forderungen auf, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken.

Forderungen im Einzelnen
  • Es soll geprüft werden, ob die Weitergabe von Negativzinsen (auch für Neukunden) beschränkt werden kann.
  • Sofern dies nicht möglich sein sollte, möchte die Landesregierung die Belastungswirkung von Negativzinsen zumindest abfedern. Unter anderem dadurch, dass diese Negativzinsen steuerlich berücksichtigt werden können – zusätzlich zum Sparer-Pauschbetrag.
  • Das steuerliche Abzugsverbot für die Bankenabgabe soll überdacht werden, um einerseits den Druck zur Weitergabe von negativen Zinsen an Privatkunden abzumildern und andererseits gegenüber ausländischen Konkurrenten wettbewerbsfähiger zu werden.
  • Der Sparer-Pauschbetrag soll angehoben werden.
  • Eine Spekulationsfrist bei der Veräußerung langfristiger Kapitalanlagen im Privatvermögen soll wiedereingeführt werden.
  • Und als letzten Baustein fordert die bayerische Landesregierung, dass Erträge aus Einmalauszahlungen aus Lebensversicherungen (LV) wieder steuerfrei gestellt werden, um das Aktiensparen attraktiver zu gestalten.
Altverträge noch steuerfrei

Bis Ende 2004 waren derartige Erträge aus Lebensversicherungen noch steuerfrei. Dementsprechend sind Altverträge steuerbefreit, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. So müssen die Erträge als Einmalzahlung ausgeschüttet werden, der Vertrag muss bis zum 31.12.2004 ausgestellt und der erste Beitrag muss bis zum 31.03.2005 eingezahlt worden sein. Der Vertrag muss seit mindestens zwölf Jahren bestehen. Außerdem muss der Versicherte bereits mindestens fünf Jahre lang einbezahlt haben.

Ab 2005 geschlossene Verträge sind, zumindest in Ausnahmefällen, noch zur Hälfte steuerbefreit, zumeist jedoch voll einkommenssteuerpflichtig. (tku)

Bild: © LightingKreative – stock.adobe.com

Lesen Sie hierzu auch:
 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Frank Peters (… am 18. Dezember 2019 - 19:01

wieder, schade, dass wir die CSU nicht bundesweit wählen können. Soll kein politisch motivierter Kommentar sein aber es fällt auf, dass die Bavaren immer wieder auch bereit sind Fehlentscheidungen zu überdenken und korrigieren. Das wäre im genannten Fall auch gut! Wie sollen wir Deutschen auch sonst Interesse an Aktien bekommen/behalten?