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20. Januar 2024
Maklerbetrieb in der Krise?

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Businessman safely inside a sphere during a storm . Protection from the crisis concept

Maklerbetrieb in der Krise?

Die Folge: Finanzielle Einbußen

Wenn man auch nur die drei genannten Beispiele betrachtet, gilt es zu analysieren, welche Auswirkungen solche Fälle auf einen Maklerbetrieb haben können. Sicher ist: Es werden die finanziellen Strukturen des Unternehmens betroffen sein. Ein Umsatzrückgang plus eventuelle Kostensteigerung durch Abwehrmaßnahmen werden die Ertragskraft schmälern. Dies kann in der stärksten Auswirkung den Maklerbetrieb in seinen Strukturen erschüttern und im schlimmsten Fall zur Insolvenz führen.

Hier soll kein Horrorszenario aufgezeigt werden. Vielmehr ist eine strukturierte Vorbereitung auf eventuelle Krisensituationen zu treffen. Große Versicherungsunternehmen haben aus den letzten Jahren gelernt und strukturierte Maßnahmen ergriffen, Krisenstäbe wurden installiert, die bei zu erwartenden Krisenereignissen ihre Arbeit aufnehmen.

Erstellung eines Notfallplans

Generell wird ein kleiner oder mittelgroßer Betrieb keinen Krisenstab aufstellen, aber es gilt, für solche Ereignisse eine Handlungsanleitung parat zu haben, auf die dann im Ernstfall zurückgegriffen werden kann. Dies bedeutet einen Arbeits- und Zeitaufwand, um ein solches System zu erarbeiten und einzuführen – aber im Ernstfall wird sich ein Notfallplan oder ein Notfallhandbuch bezahlt machen.

Die schon geschilderten drei Situationen sollen als Beispiel dienen: Wie kann hierfür ein Notfallplan aussehen bzw. was sollte rechtzeitig unternommen werden? Hierzu folgen kurz gefasste Hinweise, die zum Nachdenken anregen sollen:

Lebenskrise
  • Analyse der Unternehmensstruktur
  • Überprüfung der Rechtsform
  • Nachfolgeregelung
  • Ziel muss Weiterführung des Maklerbetriebes sein
Krisen bei den Kunden
  • Detaillierte Betrachtung des Bestands
  • Prüfung von Abhängigkeiten von Großkunden – im privaten wie im gewerblichen Bereich
  • Sind Kunden aus dieser Gruppe ausfallgefährdet?
  • Gibt es eine Möglichkeit der „breiteren“ Aufstellung als Präventivmaßnahme?
Krise aufgrund von Cyberkriminalität
  • Vorbereitung der IT-Infrastruktur auf möglichen Angriff
  • Laufende Aktualisierung der Software
  • Sind alle Grundsätze der DSGVO beim Angriff auf personenbezogene Daten erfüllt (Melde- und Informationspflicht)?
  • Gibt es eine Cyberversicherung?

Natürlich sind Notfallpläne wesentlich komplexer und müssen auf die jeweilige Situation des Maklerbetriebes individuell abgestimmt sein. Hilfreich ist hier die Unterstützung durch professionelle Beratung wie Steuerberater, Rechtsanwälte oder auf Krisenmanagement spezialisierte Berater.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 01/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © Designpics – stock.adobe.com

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Ein Artikel von
Peter Brandmann