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10. Januar 2020
Maklernachfolge – Steuern sparen auf Teufel komm raus?

Maklernachfolge – Steuern sparen auf Teufel komm raus?

Steuern zahlen die wenigsten Menschen richtig gern. Mancher betreibt deshalb „Steuern sparen“ fast schon als Hobby. Wenn Sie irgendwann Ihren Maklerbetrieb veräußern möchten, sollten Sie sich aber genau überlegen, ob Sie wirklich Steuern sparen wollen. Denn das kann nach hinten losgehen, sagt Andreas Grimm.

Viele Menschen haben das Gefühl, dass der Fiskus einen viel zu hohen Teil der hart erkämpften Erträge abschöpfen möchte. Vermeintlich glücklich ist deshalb, wer einen findigen und kreativen Steuerberater hat, der sich im Steuerrecht besonders gut auskennt. Wobei der Begriff „Sparen“ an sich schon Etikettenschwindel ist: Beim Sparen entsteht meist Vermögen, beim Steuern sparen eher nicht. Das Prinzip ist einfach: Durch das künstliche Senken des Unternehmensgewinns verschiebt man die Steuerschuld möglichst weit in die Zukunft. Was die meisten Unternehmer aber übersehen: Ein gesenkter Gewinn senkt nicht nur die Steuern, sondern auch den Unternehmenswert. Da Steuersparmodelle selten auf Transparenz angelegt sind, ist es zudem recht aufwendig, diese bei der Unternehmensbewertung wieder herauszurechnen.

Kreatives Steuersparmodell?

Ein sehr kreatives Steuersparmodell ist mir kürzlich untergekommen: Ein mir nicht näher bekannter Makler erzählte mir am Rande einer Maklerveranstaltung, dass er es geschafft habe, seine Steuern in ganz besonderem Umfang zu sparen. Sogar der Bundesfinanzhof habe diese Praxis in einem Urteil bestätigt. Ich war gespannt: Er würde alle seine Courtageumsätze auf fünf Jahre verteilen und erst einmal als erhaltene Anzahlungen verbuchen. Wohlgemerkt, alle Courtageumsätze! Dass das eigentlich nur mit denen geht, die der Stornohaftung von fünf Jahren unterliegen, hat er schlichtweg ignoriert. Ob das Finanzamt davon wisse? Bei der letzten Betriebsprüfung sei es so durchgegangen und müsse daher rechtens sein.

Damit nicht genug: Der Provisionsanteil, den der Makler an seine Untervermittler weiterleiten müsse, werde übrigens sofort in voller Höhe als Aufwand verbucht und damit das Ergebnis und die Steuern zusätzlich gedrückt. Die so gewonnene Liquidität in der Firma könne dann zur Steigerung der Bezüge des Maklers genutzt werden.

Sie sagen jetzt hoffentlich nicht: „Das ist cool, das mache ich auch!“ Denn das Modell kann ziemlich dumm laufen.

Vorsicht: Liquiditätsengpässe

Die Verschleierung der Umsätze als Anzahlungen dürfte einem wachen Betriebsprüfer definitiv nicht gefallen. Vielleicht wird er gar eine Täuschungsabsicht unterstellen, dann wird es richtig „lustig“. Es entsteht aber auch ein zusätzliches unternehmerisches Risiko: Sobald die Umsätze des Unternehmens zurückgehen sollten, baut sich eine steigende Steuerlast auf. Da die Liquidität bereits über die gesteigerten Bezüge des Inhabers aus der Firma geflossen sind, kann das sogar zu existenziellen Liquiditätsengpässen im Unternehmen führen. Das Risiko sollten Sie nicht unterschätzen, denn gerade im Alter verzeichnen viele Maklerunternehmen rückläufige Umsätze, weil die Inhaber ihr Engagement reduzieren oder Kunden abwandern.

Wenn Sie einen solchen Betrieb in einer solchen Situation verkaufen wollen, kann das unerfreulich werden. Was glauben Sie, wie groß das Vertrauen eines Kaufinteressenten sein wird, wenn er ein Unternehmen kaufen soll, das unterfinanziert ist und dessen Inhaber bei rechtswidrigen Steuertricksereien erwischt wurde?

Über den Bestandsmarktplatz

Der Bestandsmarktplatz ist eine gemeinsame Initiative von AssCompact und dem Resultate Institut. Resultate-Gründer Andreas Grimm beleuchtet an dieser Stelle regelmäßig Aspekte zur Nachfolgeplanung.

Bild: © Zerbor – stock.adobe.com