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8. Februar 2021
Maklernachfolge: Der eine wichtige „Plan B“

Maklernachfolge: Der eine wichtige „Plan B“

Wer seine Unternehmensnachfolge plant, ist oft auf der Suche nach den „fünf wichtigsten Regeln“, die zu beachten sind. Aber warum müssen es eigentlich immer fünf sein, wenn die Befolgung einer einzigen Regel eigentlich schon reichen würde? fragt Andreas W. Grimm vom Bestandsmarktplatz.

Wir haben beim Resultate Institut immer wieder mit Neukunden zu tun, die sich auf eigene Faust an „den fünf goldenen Regeln“ oder den „fünf wichtigsten Punkten“ versucht haben, die sie irgendwo im Web recherchiert haben und die schließlich gescheitert sind. Im besten Fall haben sie dadurch nur Zeit verloren. Manche Makler oder Angehörige stehen allerdings vor den Trümmern ihrer Existenz, weil sie die Nachfolge nicht geregelt bekommen haben.

Realisierbarer „Plan B“

So ziemlich jeder dieser Kandidaten hätte keine Probleme gehabt, hätte er sich zumindest an diese eine wichtige Regel gehalten: „Halte dir IMMER einen realisierbaren ‚Plan B‘ offen!“ Eine Alternative also, die ein Makler aus der Tasche ziehen kann, wenn der eigentliche Plan scheitern sollte. Das liest sich jetzt einfacher, als es tatsächlich ist. Denn den einen „Plan B“ gibt es leider nicht. Jede Phase im Lebenszyklus eines Unternehmens benötigt ihren eigenen. So braucht ein Makler einen „Plan B“ nicht erst kurz vor der geplanten Übergabe seines Unternehmens, sondern bereits dann, wenn er beginnt, sein Unternehmen aufzubauen, indem er beispielsweise sein Unternehmen jederzeit übergabefähig hält und über Treuhandregelungen oder Vollmachten gegen Schicksalsschläge absichert.

Später geht es auch darum, Geschäftsfelder unabhängig von Wirtschaftszyklen und einzelnen Zielgruppen zu machen, indem das Unternehmen zwar klar fokussiert, aber dennoch „breit“ aufgestellt, beispielsweise über verschiedene Beratungsfelder und Marktzugänge verfügt.

Hat man sich daran gewöhnt, immer einen „Plan B“ zu haben, klappt es auch mit der späteren Nachfolgeplanung, weil der Inhaber nicht auf eine einzige Lösung zielt: nicht nur einen Nachfolger sucht, sondern auch andere Käufergruppen prüft. Oder weil er neben dem Bestands- auch einen Unternehmensverkauf, verschiedene Bestandspachten, schrittweise Übertragungen, Ein- und Austritte von Gesellschaftern und sonstige Übertragungs­modelle prüft. Zuletzt wird er sich sogar bei der Verhandlungsführung mit einem Kandidaten nie so festlegen, dass er nicht zumindest einen weiteren ernsthaften Kandidaten in der Hinterhand hält, sollte es mit dem ersten nicht klappen.

Je nach Ausgangslage dauert ein Projekt zwischen sechs und 24 Monaten. Wenn eine Initiative scheitert und kein „Plan B“ vorliegt, hat der Makler Zeit und Geld verloren. Auch seine Verhandlungsposition wird mit zunehmendem Alter immer schwächer. Entspannt kann der sein, der einen umsetzbaren „Plan B“ in der Tasche hat.

Über den Autor

Andreas W. Grimm ist Gründer des Resultate Institut und beleuchtet an dieser Stelle regelmäßig Aspekte zur Nachfolgeplanung. Gemeinsam mit AssCompact hat er den Bestandsmarktplatz initiiert: www.bestandsmarktplatz.de

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 02/2021, Seite 105, und in unserem ePaper.

Bild: © kieferpix – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Andreas Grimm