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28. Oktober 2023
Medizinische Versorgung für Staatsbedienstete

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Lächelnde Geschäftsfrau sitzt im Büro am Schreibtisch mit Akten

Medizinische Versorgung für Staatsbedienstete

Private Krankenversicherung füllt die Lücke

Medizinische Versorgung für Staatsbedienstete

Das gilt auch für Beamte, die Heilfürsorge beziehen, dann spätestens in der Pension.

Viele private Krankenversicherer bieten Beamtinnen und Beamten sowie ihren Angehörigen einen Versicherungsschutz, der auf die Leistungen der Beihilfe zugeschnitten ist. Passend zum Beihilfesatz schließt die PKV dann die Lücke in der Absicherung zu 100%. Dabei ist von einem guten Standard- über einen Komfort- bis zum Top-Schutz alles möglich. Schon ein „schlanker“ PKV-Schutz bietet laut dem Verband der Privaten Krankenkassenversicherung e. V. (PKV) in der Regel mehr Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Beamte.

Individuelle und flexible Lösungen sind wichtig

Für Beamtinnen und Beamte ist die Absicherung in der PKV flexibel: Da sich die Höhe der Beihilfe im Laufe des Lebens ändern kann, lässt sich der Versicherungsschutz jederzeit an die neue Situation anpassen. Mit der Pensionierung erhöht sich zum Beispiel der Beihilfesatz für Beamtinnen und Beamte. Der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung kann dann entsprechend angepasst und damit der Beitrag gesenkt werden. Im Alter reduzieren sich somit ihre Kosten für die Krankenversicherung. Auch der Wechsel in ein anderes Bundesland ist kein Problem, wenn die Versicherung mit ihren Produkten die verschiedenen Beihilfeverordnungen der Länder sowie des Bundes berücksichtigt. Zudem lassen sich auch sämtliche Familienmitglieder umfänglich absichern. Kinder von Beamtinnen und Beamten können je nach Versicherung ab der Geburt ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden, und das bei niedrigeren Beiträgen.

Über die Grundleistung hinaus können Beamtenanwärter und Beamte zusätzlich optionale Leistungen wie eine ergänze Absicherung im Krankenhaus oder Ergänzungstarife zu verbleibenden Kosten bei der zahnärztlichen Behandlung hinzufügen. Falls keine Leistungen in Anspruch genommen werden, ist eine Beitragsrückerstattung möglich. So können Beamtenanwärterinnen und -anwärter schon im ersten leistungsfreien Jahr sechs Monatsbeiträge zurückerhalten. Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen gefährden die Beitragsrückerstattung nicht. So lässt sich der Versicherungsschutz einfach über die gesamte Laufbahn an die eigenen Bedürfnisse anpassen.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 10/2023 und in unserem ePaper.

Bild: © Robert Kneschke– stock.adobe.com

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Ein Artikel von
Michael Albrecht