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19. Juni 2019
Mietendeckel für Berlin: Senat beschließt Eckpunkte

Mietendeckel für Berlin: Senat beschließt Eckpunkte

Der Berliner Senat hat Eckpunkte für einen Mietendeckel verabschiedet. Demnach dürfen die Mieten für fünf Jahre nicht steigen. Die Wiedervermietungsmiete wird auf die Höhe begrenzt, die der Vormieterhaushalt bezahlt hat. Das Gesetz soll 2020 in Kraft treten und rückwirkend ab 18.06.2019 gelten.

In seiner Sitzung am Dienstag hat der Berliner Senat auf Vorlage von Katrin Lompscher, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Eckpunkte für einen Mietendeckel beschlossen. Die Eckpunkte sehen unter anderem einen Mietenstopp für fünf Jahre vor. Das Gesetz soll für alle nicht preisgebundenen rund 1,5 Millionen Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern gelten. Bereits mietpreisgebundene Wohnungen sollen ausgenommen werden.

Gesetz soll rückwirkend gelten

Anhand der beschlossenen Eckpunkte will Lompscher einen Gesetzentwurf erarbeiten und im Oktober 2019 dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur Verabschiedung vorlegen. In Kraft soll das Berliner Mietengesetz Anfang 2020 und rückwirkend ab 18.06.2019 gelten. Wie es in der Mitteilung des Senats heißt, wolle man damit verhindern, dass die Mieten noch kurzfristig erhöht werden. Senatorin Lompscher erklärte: „Mit dem neuen Gesetz wollen wir dem gravierenden Mietanstieg der letzten Jahre Einhalt gebieten und den überhitzten Mietenmarkt in Berlin beruhigen.“

Festgelegte Mietobergrenzen

Für alle bestehenden Mietverhältnisse soll künftig ein gesetzlich festgelegter Mietenstopp gelten. Zudem sind Mietobergrenzen vorgesehen, auf die bereits sehr hohe Mieten auf Antrag abgesenkt werden können. Bei Vermietung von Wohnungen darf höchstens die zuletzt vereinbarte Miete aus dem vorherigen Mietverhältnis vertraglich vereinbart werden, sofern diese die jeweils festgelegte Mietobergrenze nicht übersteigt. Neubauwohnungen werden vom Gesetz gänzlich ausgenommen.

Modernisierungsumlagen müssen genehmigt werden

Zudem hat sich der Senat auch auf die Einführung besonderer Genehmigungs- und Anzeigepflichten für Vermieter bei Modernisierungsumlagen verständigt. Demnach brauchen Modernisierungsumlagen, durch die die Bruttowarmmiete um mehr als 0,50 Euro pro m² monatlich steigt, eine Genehmigung. Wirtschaftliche Härtefälle der Vermieter sind auf Antrag zu genehmigen, wenn eine wirtschaftliche Unterdeckung nachgewiesen wird. Laut Eckpunkten können dann im Einzelfall abweichend Mieterhöhungen und höhere Mietvereinbarungen genehmigt werden. Bei Verstößen gegen das Mietengesetz soll es Geldbußen geben.

Last-Minute-Mieterhöhungen vor der Senatssitzung

Medienberichten zufolge sollen die Berliner Mietervereine in den Tagen vor der Senatssitzung eine starke Zunahme von Mieterhöhungen registriert haben. Vermutlich wollten Eigentümer vor Einführung des Mietenstopps noch die Gunst der Stunde nutzen. Von einem Mieter-Run auf die Beratungsstellen wurde berichtet. (tk)

Bild: © pit24 – stock.adobe.com

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