Ende vergangener Woche hat der Bundesrat der Verlängerung der Mietpreisbremse zugestimmt. Sie gilt nun bis zum 31.12.2029. Ohne diese Entscheidung wäre die Regelung bereits Ende 2025 ausgelaufen.
Kern der Mietpreisbremse ist die Vorgabe, dass bei der Neu- oder Wiedervermietung die Miete höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Diese Regelung greift jedoch nur in sogenannten angespannten Wohnungsmärkten. Dazu zählen Regionen, in denen die Mieten deutlich schneller steigen als im bundesweiten Durchschnitt oder in denen die Bevölkerung stark wächst, ohne dass der Wohnungsbau entsprechend nachzieht. Welche Gebiete als angespannt gelten, legen die jeweiligen Landesregierungen fest.
Kritik und Zustimmung
Die Verlängerung der Mietpreisbremse begründet der Bundestag mit der weiterhin angespannten Lage auf den Mietwohnungsmärkten insbesondere in Ballungsräumen. Verbände der Immobilienwirtschaft und der Hauseigentümer hingegen üben deutliche Kritik an dem Beschluss. Ihrer Ansicht nach habe sich die Mietpreisbremse nicht bewährt und die Situation sogar verschärft. Tatsächlich sind die Mieten in den vergangenen Monaten erneut gestiegen. Um der Wohnungsnot wirksam zu begegnen, seien baurechtliche Erleichterungen und neue Fördermaßnahmen nötig – nicht weitere regulatorische Eingriffe. Die Mietpreisbremse wirke im Gegenteil abschreckend auf Investitionen in neuen Wohnraum.
Der Deutsche Mieterbund hingegen begrüßt die Verlängerung ausdrücklich, fordert jedoch, dass sie bundesweit gelten sollte. Begründet wird dies mit dem Hinweis, dass auch in ländlicheren Regionen die Mieten deutlich gestiegen sind. Zudem fordert er Sanktionen bei Verstößen.
Übergangslösung und Einsetzung einer Kommission
Auch innerhalb der Bundesregierung wird die Verlängerung überwiegend als Übergangslösung gesehen. Laut Koalitionsvertrag soll eine Expertengruppe eingesetzt werden, die sich umfassend mit der Mietentwicklung und dem Mietrecht auseinandersetzt. (bh)
Lesen Sie auch: Verlängerung der Mietpreisbremse