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Steuern & Recht
20. Dezember 2017
MiFID II: BVI warnt vor widersprüchlichen Informationen für Anleger

MiFID II: BVI warnt vor widersprüchlichen Informationen für Anleger

Angesichts der 2018 in Kraft tretenden MiFID-II- und PRIIPs- Regeln hat der deutsche Fondsverband BVI vor einer Verwirrung der Verbraucher gewarnt. Je nach Vertriebsweg müssten sie mit einer Vielzahl von Informationen rechnen, die sich teilweise widersprechen.

Vor einem Flickenteppich an widersprüchlichen Informationen für Anleger im Zusammenhang mit MiFID II warnt der deutsche Fondsverband BVI. „Je nach Vertriebsweg erhalten sie dann zu ein und demselben Fonds bis zu vier unterschiedliche Dokumente, deren Inhalte sich in wesentlichen Punkten widersprechen. Das wird die Verbraucher eher verwirren als aufklären“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI.

Der Verband plädiert deshalb dafür, die von der EU-Kommission und den europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) erlassenen Regeln gezielt zu überarbeiten. Richter bezeichnet MiFID und PRIIPs dabei als „administrative Monstren“. Im Laufe der Entwicklung der als Verbraucherschutzmaßnahmen beabsichtigten Richtlinien, hätten die EU-Gesetzgeber Maß und Ziel verloren und sollten die Auswüchse schnell korrigieren, so Richter weiter.

Vier verschiedene Dokumente zu einem Fonds

Heute schon müssen Fondsgesellschaften und Berater Privatanlegern das sogenannte OGAW-KIID zur Verfügung stellen, auch bekannt als „wesentliche Anlegerinformationen“. Sie enthalten übersichtliche und vergleichbare Informationen unter anderem zu Kosten, Wertentwicklung und Risiken des jeweiligen Fonds. Zu Riester-Fonds erhält der Anleger zusätzlich ein gesetzlich vorgeschriebenes Produktinformationsblatt. Hinzu kommen ab Januar die neuen Informationen nach MiFID II. Bei Fondspolicen müssen Vermittler ein PRIIPs-KID mit Informationen zu den einzelnen Fonds vorhalten.

Widersprüchliche Informationen zu den Kosten

Der BVI moniert, dass ein Vergleich dieser Dokumente, oftmals zu widersprüchlichen Ergebnissen, besonders bei den Kosten führen würde: Beim Kauf eines Fonds schreiben MiFID II und PRIIPs vor, die Produktkosten in Euro und Cent offenzulegen. Die Kostenbestandteile seien zwar unter MiFID II und PRIIPs einheitlich definiert, sie würden allerdings unterschiedlich berechnet mit der Folge, dass der Anleger je nach Dokument unterschiedliche Angaben erhält.

Die Kosten nach MiFID II und PRIIPs sind wiederum nicht mit denen in den wesentlichen Anlegerinformationen identisch und sie unterscheiden sich auch von den Angaben im Riester-Produktinformationsblatt. Welche Kosteninformationen der Anleger zu ein und demselben Fonds am Ende erhält, bestimmt demnach der Vertriebsweg, also ob der Anleger ihn direkt beim Produktanbieter, bei der Bank im Wertpapiervertrieb oder als fondsgebundene Versicherung kauft. (tos)