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19. September 2019
Mitarbeiterbindung wichtig wie nie: Neue Ansätze in der bAV und bKV

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Mitarbeiterbindung wichtig wie nie: Neue Ansätze in der bAV und bKV

Um die Loyalität der Beschäftigten gegenüber dem Unternehmen zu steigern, bietet die betriebliche Vorsorge etliche Ansatzpunkte. Welche diese sind, zeigt die Württembergische Vertriebspartner GmbH auf. Da gerade auch die Generation Y auf persönliche Beratung setzt, ergibt sich großes Potenzial für Vermittler.

Von Dominik Muhler, Fachleiter Betriebliches Vorsorgemanagement bei der Württembergischen Vertriebspartner GmbH

Die Ergebnisse der aktuellen Gallup-Studie lassen Personaler aufhorchen: Rund 85% aller Arbeitnehmer fühlen sich nicht an ihr Unternehmen gebunden. Firmen tun daher gut daran, die Mitarbeiterloyalität zu erhöhen. Dabei wirken extrinsische Mittel wie Gehaltserhöhungen nur kurzfristig. Der Unternehmenskultur kommt dagegen eine Schlüsselrolle beim Thema Mitarbeiterbindung zu. Benefits und Nebenleistungen für Arbeitnehmer werden in diesem Zusammenhang immer wichtiger. Ein geeignetes Mittel, die Loyalität – insbesondere der jungen Generation Y – zu verbessern, ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV).

Laut einer Umfrage des Beratungsunternehmens Aon, bei der 1.000 Arbeitnehmer nach ihrer Meinung zur Betriebsrente gefragt wurden, würden 80% der 18- bis 39-Jährigen bis zu 5.000 Euro pro Jahr in die bAV investieren. Dieselbe Gruppe gab an, sich über die Möglichkeiten der bAV jedoch schlecht informiert zu fühlen.

Die Studie zeigt außerdem deutlich, dass diese Altersgruppe – trotz digitaler Affinität – eine persönliche Beratung bevorzugt. Hier schlummert für Makler ein großes Beratungs- und Abschlusspotenzial. Darüber hinaus vollzieht besonders die Generation Y einen Wertewandel: Statt eines bedingungslosen Karriereaufstiegs ist ihr eine ausgewogene Work-Life-Balance sehr wichtig. Für diese Zielgruppe ist daher auch die betriebliche Krankenversicherung (bKV) interessant, da deren Leistungen sofort erlebbar sind. Die Württembergische hat sich mit dem Thema Mitarbeiterbindung über die betriebliche Vorsorge intensiv auseinandergesetzt und zeigt neue Möglichkeiten auf.

Ansatz 1: BRSG-Turbo nutzen

Im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) sind Arbeitgeber seit Anfang dieses Jahres verpflichtet, bei neuen Entgeltumwandlungen einen Zuschuss von 15% zu leisten. Für alle vor 2019 bereits bestehenden Entgeltumwandlungen gilt diese Regelung erst ab 2022. Die Württembergische empfiehlt jedoch, alle Entgeltumwandlungen gleichzubehandeln und bestehende Versorgungen schon jetzt um den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zu erhöhen. Dazu führt sie aktuell gezielt Erhöhungsaktionen für Unternehmen in ihrem Bestand durch. Bei Tarifen ab 2013 kann dabei der Beitrag sogar auf bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) erhöht werden – und das zu alten, höheren Rechnungszinsen.

 
Ein Artikel von
Dominik Muhler