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19. September 2019
Mitarbeiterbindung wichtig wie nie: Neue Ansätze in der bAV und bKV

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Mitarbeiterbindung wichtig wie nie: Neue Ansätze in der bAV und bKV

Ansatz 4: Vermögenswirksame Leistungen für Geringverdiener

Auch gut qualifizierte Teilzeitkräfte sollten ans Unternehmen gebunden werden. Im Rahmen der Geringverdiener-Förderung nach § 100 Einkommensteuergesetz (EStG) gibt es hierzu sehr interessante Möglichkeiten. Firmen, die Arbeitnehmer mit einem Bruttolohn von maximal 2.200 Euro beschäftigen, bietet diese arbeitgeberfinanzierte bAV zahlreiche Vorteile. Allerdings hat die Information darüber vielfach bislang noch nicht ausreichend stattgefunden. Hier steckt großes Potenzial für Vermittler, denn rund 48% der Steuerpflichtigen verdienen laut Statista weniger als 25.000 Euro brutto pro Jahr.

Die Württembergische gibt ihren Vermittlern einen Verkaufsansatz an die Hand, der Geringverdienern über die vermögenswirksamen Leistungen eine Altersvorsorge zum Nulltarif ermöglicht: Durch den Betriebsausgabenabzug und die Subvention durch den § 100 EStG profitieren auch Arbeitgeber von einem deutlich geringeren Nettoaufwand. Nach § 100 EStG können Firmen 30% des Beitrags von der Lohnsteuerzahlung an das Finanzamt abziehen. Die Fördergrenze des Beitrags beträgt mindestens 240 und maximal 480 Euro im Jahr und entspricht damit exakt den vermögenswirksamen Leistungen.

Ansatz 5: Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Der besondere Vorzug der bKV ist, dass der Kunde sofort von einzelnen Leistungen profitieren kann. Damit nimmt der Mitarbeiter diesen Benefit des Unternehmens direkt wahr, was unmittelbar zu einer engeren Bindung ans Unternehmen beitragen kann. Die Württembergische Krankenversicherung bietet ein breites Tarifspektrum in der bKV, das von präventiven Gesundheitsleistungen der Vorsorgeversicherung bis hin zum ambulanten Ergänzungstarif mit seinen Leistungen im Heilpraktiker-Bereich reicht. Beide Tarife sind ohne Wartezeit bereits ab einer Firmengröße von fünf Mitarbeitern ohne Gesundheitsfragen und zu günstigen Beiträgen abschließbar.

Bild oben: © REDPIXEL – stock.adobe.com

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „Betriebliche Versorgung“ auf Seite 8f. und in unserem ePaper.

Über Trends rund um bAV und bKV informiert das AssCompact Wissen Forum „betriebliche Versorgung“ am 24.09.2019 in Kassel. Alles Wissenswerte zur Veranstaltung finden Sie hier.
 
Ein Artikel von
Dominik Muhler