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Steuern & Recht
27. Juli 2020
Modernisierung des Versicherungsteuerrechts geplant

Modernisierung des Versicherungsteuerrechts geplant

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts in den Bundestag eingebracht. Verschiedene Gerichtsurteile hätten gezeigt, dass präzisere Formulierungen der Vorschriften nötig sind, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen.

Das Versicherungsteuergesetz regelt die Erhebung der Versicherungsteuer. Diese als „Verkehrsteuer“ definierte Abgabe fällt für Entgelte an, die für Versicherungen gezahlt werden. Die Bundesregierung hat kürzlich einen Gesetzentwurf zur Modernisierung dieses Versicherungsteuerrechts in den Bundestag eingebracht. Laut der Begründung des Entwurfs sei in der jüngeren Vergangenheit durch Gerichtsentscheidungen deutlich geworden, dass Sinn und Zweck bestimmter Normen des Versicherungssteuergesetzes nicht präzise genug formuliert seien. Daher sei es nicht immer möglich, dem Einzelfall gerecht zu werden, weshalb manche Formulierungen und Inhalte zu überarbeiten seien. Anpassungen seien auch nötig, weil einzelne Regelungen nicht mehr den aktuellen Entwicklungen entsprächen.

Wiederbelegung der Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung

Das Versicherungsteuergesetz wird ergänzt durch die Versicherungsteuerdurchführungsverordnung (VersStDV). Sie enthält ausführende Bestimmungen zum Versicherungsteuergesetz und soll in dieser Funktion „wiederbelebt“ und ergänzt werden. Unter anderem ist laut dem Entwurf vorgesehen, dass gewisse Regelungen des Versicherungsteuergesetzes wieder in die VersStDV verlagert werden. Auch sollen Regelungslücken durch Regelungen zum Verfahren zur Steuererstattung und –nachentrichtung geschlossen werden.

Frage des nationalen Besteuerungsrechts zu klären

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die Frage des nationalen Besteuerungsrechts im Verhältnis zu anderen Staaten des europäischen Wirtschaftsraums zu klären und daraus folgende Regelungen zu treffen. Dazu gehört zum Beispiel die einheitliche Anwendung des Sondersteuersatzes für die Seeschiffkaskoversicherung. Auch sollen technische Möglichkeiten besser genutzt werden, weshalb eine grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Steueranmeldung geschaffen und normiert werden soll.

Steuerfreiheit von Beihilfeablöseversicherungen?

Die vom Bundesrat geforderten Klarstellungen für die Steuerfreiheit beziehungsweise Steuerermäßigung für Beihilfeablöseversicherungen und Seeschifffahrtsversicherungen. Lehnt die Bundesregierung ab. (tos)

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