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17. Februar 2026
Unerlaubte Werbeanrufe zu Versicherungen nehmen ab
Unerlaubte Werbeanrufe zu Versicherungen und Finanzen nehmen ab

Unerlaubte Werbeanrufe zu Versicherungen nehmen ab

Die Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe im Finanz- und Versicherungsbereich gingen zuletzt zurück. Häufige Themen sind Zahnzusatz- und Lebensversicherungen. Die Anrufe werden meist von Callcentern durchgeführt. Beschwerden gegen lokale Versicherungsagenturen sind selten.

Im Jahr 2025 gingen bei der Bundesnetzagentur mehr als 2.900 Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe im Bereich „Finanz- und Versicherungsprodukte“ ein. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem noch knapp 3.200 Eingaben registriert wurden, ist damit ein leichter Rückgang zu verzeichnen. In den Jahren zuvor – insbesondere bis 2022 – lag das Beschwerdeaufkommen jedoch teils deutlich höher. Einen negativen Höhepunkt erreichte die Entwicklung im Jahr 2021 mit mehr als 11.100 gemeldeten Fällen.

Im Fokus: Zahnzusatz, Leben, Bausparen und Krypto

Wie die Bundesnetzagentur gegenüber AssCompact erläutert, lässt sich kein konstanter thematischer Schwerpunkt bei den Beschwerden feststellen. Vielmehr handelt es sich überwiegend um wechselnde Einzelthemen. Im Versicherungsbereich stehen dabei unter anderem Zahnzusatz- und Lebensversicherungen im Fokus. Bei Finanzprodukten richten sich die Beschwerden häufig gegen Werbeanrufe zu Bausparverträgen sowie zu Anlageangeboten wie Kryptowährungen oder Aktien.

Ein Blick auf die Strukturen hinter den Werbeanrufen zeigt zudem, dass die überwiegende Zahl der Beschwerden Konstellationen betrifft, in denen Telefonie-Kampagnen durch externe Callcenter-Unternehmen durchgeführt werden. Die Versicherer agieren in solchen Fällen als Auftraggeber. Die beauftragten Callcenter sind häufig branchenübergreifend parallel für mehrere Auftraggeber tätig. Nur in den seltensten Fällen erhält die Bundesnetzagentur eine höhere Anzahl von Beschwerden gegen örtliche Versicherungsagenturen.

50.000 Euro Bußgeld: Werbeanrufe zum Thema Zahnzusatzversicherungen

Im Zusammenhang mit der Ahndung von „Cold Calls“ verhängte die Bundesnetzagentur im Jahr 2025 Bußgelder in einer Gesamthöhe von über 1,099 Mio. Euro in 13 umfangreichen Bußgeldverfahren. Dabei hat die Bundesnetzagentur ein Verfahren im Sektor der Versicherungsbranche abgeschlossen und dabei ein Bußgeld von 50.000 Euro verhängt. Hierbei ging es im Wesentlichen um unerlaubte Werbeanrufe zum Thema Zahnzusatzversicherungen. Namen zu den betroffenen Unternehmen nennt die Bundesagentur nicht.

Beschwerden gegen Gewinnspiele nehmen zu, gegen Photovoltaik-Werbungen ab

Insgesamt erreichten die Bundesnetzagentur im Jahr 2025 beinahe 40.000 schriftliche Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung. Dies sind 6% mehr als im Jahr 2024.

„Im Jahr 2025 sehen wir wie schon im Vorjahr wieder einen Anstieg der Beschwerdezahlen. Unerlaubte Werbeanrufe schaden Verbraucherinnen und Verbrauchern massiv und sind zugleich ein ernstes Problem für den Wettbewerb in den betroffenen Branchen. Wir gehen weiter mit großem Nachdruck gegen Unternehmen vor, die unerlaubte Telefonwerbung betreiben“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Über 28% der Beschwerden betrafen das Thema „Gewinnspiele“. Im Jahr 2024 waren es rund 20%. Das Beschwerdevolumen in diesem Bereich hat also deutlich zugenommen. Weitere Bereiche waren „Dienstleistung“ und „Bauprodukte“ mit etwa 10% beziehungsweise 8% aller Beschwerden. Zum Bereich Bauprodukte gehört auch die Telefonwerbung für den Verkauf und die Installation von Photovoltaikanlagen. Hier sind die Beschwerdezahlen im Vergleich zum Vorjahr um etwa die Hälfte gesunken. Die Gründe liegen auch darin, dass die Bundesnetzagentur verstärkt Bußgelder gegen verschiedene, unseriös agierende Vermarkter von Photovoltaik-Produkten festgesetzt hat.

Im Bereich unerlaubter Werbeanrufe für Strom- und Gaslieferverträge führte die Bundesnetzagentur 2025 zahlreiche Großverfahren durch. Hier gingen die Beschwerden ebenfalls von knapp 14% im Jahr 2024 auf 11,5% zurück.

Werbeanrufer benötigen eine Erlaubnis

Wer zu Werbezwecken telefonisch Kontakt aufnehmen möchte, benötigt zuvor eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person. Das gilt sowohl für Unternehmen, zu denen bereits eine Kundenbeziehung besteht, als auch für bisher unbekannte Unternehmen. Die Einwilligung ist vom werbenden Unternehmen unverzüglich und nachvollziehbar zu dokumentieren und der Bundesnetzagentur auf Verlangen vorzulegen. Sie kann schriftlich oder mündlich erteilt werden, muss jedoch in jedem Fall bereits vor dem Anruf vorliegen. Wird die Einwilligung erst zu Beginn des Telefonats eingeholt, ist sie rechtlich nicht mehr wirksam. (bh)

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