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1. April 2026
Neue Förderung für Ladesäulen an Mehrparteienhäusern
Neue Förderung für Ladesäulen an Mehrparteienhäusern

Neue Förderung für Ladesäulen an Mehrparteienhäusern

Das Bundesverkehrsministerium startet ein neues Förderprogramm für den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Gefördert werden beispielsweise die Anschaffung und Errichtung von Wallboxen. Anträge sind ab dem 15.04.2026 möglich.

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat eine neue Förderung für den Aufbau von Ladestellen in und an Mehrfamilienhäusern auf den Weg gebracht. Damit will das BMV gezielt den Gebäudebestand in den Blick nehmen, um den Zugang zu Ladeinfrastruktur an den rund 9 Millionen Stellplätzen außerhalb des Straßenverkehrs zu erleichtern, wie es in der Pressemitteilung heißt. Förderfähig sind die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur wie zum Beispiel Wallboxen in Verbindung mit der zugehörigen technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen werden unterstützt. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen. Ein Antragsstellung ist ab dem 15.04.2026 möglich.

Fördervolumen umfasst insgesamt 500 Mio. Euro

Insgesamt stehen Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro bereit. „Der Umstieg auf das E-Auto scheitert oft nicht am Willen, sondern an der Lademöglichkeit Zuhause. Gerade in Deutschland lebt ein Großteil der Menschen in Mehrparteienhäusern – doch die zugehörigen Stellplätze sind bislang nur unzureichend mit Ladeinfrastruktur ausgestattet. Das ändern wir jetzt mit unserer Förderung in Höhe von 500 Millionen Euro. Wir machen Investitionen in private Lademöglichkeiten deutlich attraktiver und bringen die Infrastruktur dorthin, wo sie gebraucht wird“, erklärt Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder.

Wer kann einen Antrag stellen?

Wie das Bundesverkehrsministerium weiter mitteilt, ist das Förderprogramm unterteilt in drei zeitgleich laufende Förderaufrufe für unterschiedliche Antragsberechtigte: Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung sowie Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand.

Die Anträge für die ersten beiden Empfängergruppen werden direkt nach Eingang bearbeitet, wie es in der Mitteilung dazu heißt. Bei Bewilligung des Antrags wird die Förderung in Form eines Festbetrags beschieden. Anträge können bis zum 10.11.2026 eingereicht werden.

Die Vergabe der Fördermittel für Unternehmen mit einem großen Wohnungsbestand erfolgt auf Grundlage eines wettbewerblichen Verfahrens. Hier ist eine Antragstellung bis zum 15.10.2026 möglich. Eine Bewilligung erfolgt nach Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens.

Voraussetzung für größere Gebäudebestände

Das neue Förderprogramm nehme laut Ministerium die Elektrifizierung eines größeren Gebäudebestands in den Fokus. Eine Bedingung für den Erhalt der Förderung ist es, dass mindestens 20% der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden müssen. Zudem müssen immer mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden.

Förderbetrag pro Stellplatz

Je Stellplatz, der elektrifiziert werden soll, gibt es eine Förderung von

  • maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox,
  • maximal 1.500 Euro mit Wallbox oder
  • maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, die im Auftrag des BMV und unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH seit 2020 die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland plant und unterstützt, betreut das neue Förderprogramm inhaltlich.

Weitere Informationen zur Förderung finden sich unter laden-im-mehrparteienhaus.de. (tik)

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