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25. November 2016
Neue Petition zu Regelungen des Pfändungsschutzes

Neue Petition zu Regelungen des Pfändungsschutzes

Der Petitionsausschuss des Bundestages sieht Änderungsbedarf bei den gesetzlichen Regelungen zum Pfändungsschutz. Er fordert, im Falle mehrerer Pfändungen die Regelungen zum Pfändungsschutzkonto „auf das jeweils zur ältesten oder aktiven Pfändung gehörende Vollstreckungsgericht anzuwenden“.

Im Petitionsausschuss des Bundestages wurde letzte Woche über Änderungen bei den gesetzlichen Regelungen zum Pfändungsschutz diskutiert. Die Abgeordneten fordern, im Falle mehrerer Pfändungen die gesetzlichen Regelungen zum Pfändungsschutzkonto „auf das jeweils zur ältesten oder aktiven Pfändung gehörende Vollstreckungsgericht anzuwenden“. Einstimmig wurde beschlossen, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

Zur Begründung verweisen die Petenten darauf, dass derzeit bei mehreren Pfändungen unterschiedliche Vollstreckungsstellen zuständig sein könnten. Dies führe zu unterschiedlichen Auslegungen durch die Kreditinstitute. Die Beantragung von Freigabebeschlüssen bei verschiedenen Vollstreckungsstellen könne außerdem dazu führen, dass der Schuldner unterschiedliche Freibeträge zugesprochen bekomme, heißt es in der Petition.

Problem der Bescheinigungen bei Pfändung privatrechtlicher Forderungen

Die in der Petition aufgeführten Themen waren Gegenstand der Evaluierung des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7. Juli 2009, die das Institut für Finanzdienstleistungen in Hamburg im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz durchgeführt hat. Der zwischenzeitlich vorgelegte Schlussbericht zeige laut der Petition, dass Nachbesserungen nötig seien, um das Problem der Bescheinigungen im Bereich der Pfändung privatrechtlicher Forderungen zu lösen. Zudem habe er ergeben, dass auch bei der Sicherstellung des Pfändungsschutzes im Bereich der Verwaltungsvollstreckung Defizite zu verzeichnen sind.

Laut der Vorlage prüft das Ministerium derzeit die Ergebnisse der Evaluierung. Nach Ansicht des Petitionsausschusses ist die vorliegende Petition geeignet, „in die weiteren Überlegungen mit einbezogen zu werden“. (tos)