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26. Mai 2020
Neue Verfassungsklage gegen Berliner Mietendeckel eingereicht

Neue Verfassungsklage gegen Berliner Mietendeckel eingereicht

Der Streit um den Berliner Mietendeckel geht in die nächste Runde. Nach Bundestagsabgeordneten von CDU und FDP haben nun die Fraktionen beider Parteien aus dem Berliner Abgeordnetenhaus eine Klage gegen das rot-rot-grüne Vorhaben vor dem Berliner Verfassungsgericht eingereicht.

Die Fraktionen von CDU und FDP des Berliner Abgeordnetenhauses haben beim Berliner Verfassungsgericht eine Klage gegen den umstrittenen Mietendeckel eingereicht. Bundestagsabgeordnete beider Parteien haben bereits zuvor beim Bundesverfassungsgericht gegen das Vorhaben geklagt. Die Entscheidung steht dort noch aus.

Umfassender Eingriff in die Grundrechte

FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja begründet die Klage damit, dass der Berliner Senat einen eklatanten Weg eingeschlagen habe, der vor Ideologie strotze. In seinen Augen sei das Vorhaben ein umfassender Eingriff in die Grundrechte. Burkard Dregger von der CDU verweist neben rechtlichen Bedenken, auch auf drohende finanzielle Probleme der Vermieter, die teils um ihre Altersvorsorge fürchten müssten. Rechtsexperte Foroud Shirvani zufolge sind die sieht verfassungsrechtlichen Zweifel am Mietendeckelgesetz offenkundig. Das gelte sowohl für formelle wie auch für inhaltliche Gründe.

Zum Hintergrund

Der Mietendeckel in Berlin gilt seit dem 23.02.2020 für zunächst fünf Jahr. Das Gesetz hat die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 dürfen sie um maximal 1,3% pro Jahr steigen. Ausgenommen sind Neubauten ab 2014 und der Sozialbau. Für Neuvermietungen gelten mit dem Mietendeckel Obergrenzen, ab Ende November sollen sogar überhöhte Bestandsmieten gesenkt werden können. (mh)

Bild: © studio v-zwoelf – stock.adobe.com