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22. Oktober 2023
Neues aus Europa zu Finanzinformationen und Zahlungsdiensten

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Neues aus Europa zu Finanzinformationen und Zahlungsdiensten

Auch Geeignetheitserklärung und Angemessenheitsprüfung im Fokus

Die FIDAR zielt auf eine andere Thematik als die von der PSR und der PSD 3 regulierten Zahlungsdienste und ist insofern im Lichte des ganzheitlichen Ansatzes der Digital-Finance-Strategie der EU zu verstehen. Als Grundlage für weitreichende Informationsrechte der Kunden soll sie zur unionsweiten Verwirklichung des Open- Finance-Gedankens beitragen. Open Finance ist als die logische Fortentwicklung des Open-Banking-Prinzips zu verstehen und soll das Konzept der erlaubten Nutzung und Weitergabe bzw. Verarbeitung kundenspezifischer Bank- oder Zahlungsdaten entsprechend von reinen Bank- bzw. Zahlungsdienstleistungen auf sämtliche Finanzdienstleistungen ausweiten. Inhaltlich umfasst dies ein größtmögliches Spektrum an Daten, unter anderem über Kredite (unabhängig davon, ob allgemeine Verbraucherdarlehen oder Immobiliar-Verbraucherdarlehen), Ersparnisse, gehaltene Finanzinstrumente, Versicherungsanlageprodukte, Kryptowerte, Grundstücke, Versicherungsprodukte und sonstiges Vermögen. Besonders interessant ist hierbei, dass auch die Daten und Informationen von Kreditwürdigkeitsprüfungen bei der Vergabe von Verbraucherdarlehen genauso umfasst sind wie die Geeignetheitserklärung und die Angemessenheitsprüfung nach der europäischen Finanzmarktrichtlinie (MiFID). Damit Kunden nicht den Überblick darüber verlieren, wer welche Daten und zugehörige Nutzungsrechte hält, soll ein „Dashboard“ eingerichtet werden. Darauf erhält der Kunde nicht nur einen Überblick darüber, wer welche seiner Finanzinformationen hält bzw. verarbeitet, sondern auch eine schnelle und leicht verfügbare Möglichkeit, dahin gehende Zustimmungen zu erteilen oder zurückzunehmen.

Einführung und Regulierung eines neuen Marktteilnehmers

Der Adressatenkreis der FIDAR umfasst schließlich das gesamte Spektrum der Finanzmarktakteure von Banken über Zahlungsinsti­tute, Wertpapierfirmen, Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften bis hin zu Ratingagenturen und Kryptowerte-Dienstleistern. Um den marktöffnenden Gedanken des Gesetzespakets zu vervollständigen, wird mit dem Finanzinformationsdienstleister außerdem ein neuer Intermediär eingeführt und reguliert, dessen Geschäftstätigkeit sich ausschließlich auf die Verarbeitung von Finanzinformationen bezieht. Vonseiten der EU ist damit besonders der Wunsch verknüpft, dass durch weiteren Wettbewerb die Preise von (Bank- und Finanz-)Dienstleistungen im Interesse der Kunden fallen. Dies ist ebenso erklärtes Ziel weiterer EU-Gesetzesvorhaben, z. B. der „Retail Investment Strategy“.

Vor diesem Hintergrund birgt das Regelwerk großes Potenzial, dem obigen Anspruch tatsächlich gerecht zu werden und den Markt zu beleben – oder sogar zu revolutionieren. Die EU macht sich insofern bezogen auf Zahlungs- und Finanzdienstleistungen auf den Weg „zurück in die Zukunft“.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 10/2023 und in unserem ePaper.

Bild: © Skórzewiak– stock.adobe.com

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Ein Artikel von
Dr. Tobias Bauerfeind
Dr. Cornelius Hille
Dr. Detmar Loff