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5. Januar 2024
Niedrigere Risikomarge: Nur wenig Entlastung für Kompositversicherer
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Niedrigere Risikomarge: Nur wenig Entlastung für Kompositversicherer

Auf EU-Ebene wird an Kapitalerleichterungen für Versicherer gefeilt. Nun hat sich der Trilog der Institutionen darauf verständigt, den Zinssatz für die Ermittlung der Risikomarge ab 2026 zu senken. Das bringe aber kaum Entlastung für die Kompositversicherer, so eine Studie.

Wie die aktuarielle Beratungsgesellschaft Meyerthole Siems Kohlruss (MSK) mitteilt, hat sich der europäische Trilog aus Rat, Parlament und Kommission in kürzlichen Beratungen unter anderem darauf verständigt, den Zinssatz für die Ermittlung der Risikomarge von 6% auf 4,75% zu senken. Passieren soll dies mit Wirkung zum 01.01.2026.

„Die Risikomarge ist dabei ein Sicherheitszuschlag auf die besten Schätzwerte der Versicherungsverpflichtungen, den ein Erwerber des Portfolios verlangen würde, um seine mit der Übernahme verbundenen Kapitalkosten decken zu können“, erklärt dazu MSK-Geschäftsführer Dr. Andreas Meyerthole. Er hinterfragt, warum der Kapitalkostensatz in Zeiten steigender Zinsen überhaupt abgesenkt wird. Als Argument wird häufig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Versicherungswirtschaft im Vergleich zu Japan und UK genannt, die mit einem geringeren Zinssatz operieren. MSK hat jedoch mit Blick auf die Sachversicherer nach eigenen Berechnungen nur eine geringe Wirkung der Maßnahme festgestellt. „Erhebliche Entlastungen der deutschen Kompositversicherer sind nach der von MSK durchgeführten Marktstudie jedoch nicht zu erwarten“, kommentiert Dr. Meyerthole.

Es wurden Eigenmittel in Höhe von ca. 125 Mrd. Euro bei einer Risikomarge von 6,5 Mrd. Euro ermittelt, mit anderen Worten: Bei einer Absenkung des Zinssatzes von 6% auf 4,75% sinkt die Risikomarge um ca. 1,5 Mrd. Euro, die Eigenmittel steigen um gut 1% und damit die Bedeckung um ca. 3 Prozentpunkte. „Das ist nicht der große Wurf und latente Steuern sind auch noch mindernd zu berücksichtigen“, sagt die aktuarielle Beraterin Lena Porschen.

Die Unbekannte: Einfluss der Inflation

Weiter stellt MSK fest: Selbstverständlich schwanke der Effekt von Unternehmen zu Unternehmen, je nach Anteil der Risikomarge an den Eigenmitteln; aber selbst bei Unternehmen mit hohen Rückstellungen aus langabwickelndem Geschäft seien nicht mehr als 10 Prozentpunkte bei der Bedeckung drin.

„Zum Vergleich: Die steigenden Zinsen haben einen deutlich höheren Einfluss auf die Solvabilität, weil Schadenrückstellungen für die Berechnungen der Eigenmittel abzuzinsen sind“, ordnet Porschen ein. „Betrachten wir nur die Sparte Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, so generiert bereits jeder gestiegene Prozentpunkt im Zinssatz insgesamt 1,5 Mrd. Euro an Eigenmitteln“, so Porschen weiter. Allerdings heißt es vonseiten MSK auch, dass die Inflationsentwicklung hier noch eine Eigendynamik entwickeln könne. (bh)

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