Was AssCompact auf Nachfrage bereits berichtet hat, ist nun auch offiziell: In Sachen „Nahles-Rente“ gibt es bis dato nur einen Diskussionsvorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Ein Referentenentwurf und damit ein erster Schritt in Richtung Gesetzgebung liegt noch nicht vor. So ist es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu lesen (Bt-Drs.: 18/4542 – abrufbar unter www.bundestag.de). Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, derzeit noch keine politischen Festlegungen zum Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge getroffen zu haben.
Ziel: Stärkung der bAV
Beim derzeit diskutierten „Neuen Sozialpartnermodell Betriebsrente“ handele es sich noch nicht um einen Referentenentwurf, sondern lediglich um einen Diskussionsvorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, wie die betriebliche Altersvorsorge über eine bessere Einbindung der Tarifpartner gestärkt werden könne, schreibt die Regierung. Das Modell sehe vor, dass auf der Grundlage von Tarifverträgen die Haftung des Arbeitgebers für eine Betriebsrente auf eine gemeinsame Einrichtung der Sozialpartner übertragen werden könne. Diese müsste den Beschäftigten eine Mindestsicherung garantieren, die der derzeitigen Mindestsicherung durch den Arbeitgeber entspreche. Könnte die gemeinsame Einrichtung die zugesagten Leistungen nicht erbringen, würde der Pensions-Sicherungs-Verein als Ausfallbürge eintreten, heißt es in der Antwort. Ein Vorteil dieses Modells läge nach Ansicht der Bundesregierung darin, dass über neue Tarifverträge mehr arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten organisiert werden könnten und in der Folge „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ das Betriebsrentenniveau steigen würde, so die Auffassung der Bundesregierung. (kb)
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