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17. Oktober 2023
Offene Immobilienfonds: BaFin mit Infos für Verbraucher

Offene Immobilienfonds: BaFin mit Infos für Verbraucher

Für wen eignen sich offene Immobilienfonds? Welche Risiken gibt es und was ist beim Kauf oder Verkauf zu beachten? Antworten auf diese Fragen hat die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin für Verbraucher auf ihrer Website zusammengestellt.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat auf ihrer Website im Bereich Verbraucherschutz Informationen zu offenen Immobilienfonds bereitgestellt. Darin erhalten Verbraucher eine grundlegende Übersicht, was offene Immobilienfonds überhaupt sind und worin die Unterschiede zu geschlossenen Immobilienfonds bestehen.

Informationen zu Risiken

Die Finanzaufsicht klärt zudem darüber auf, welche Risiken bei offenen Immobilienfonds bestehen. Neben dem Hauptrisiko eines möglichen Wertverlusts wird dabei auch auf darauf hingewiesen, dass Fonds nicht unabhängig von den gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen an den Standorten der jeweiligen Immobilien sind. Zudem werden typische Gefahren einer Anlage in Immobilien angeführt wie Mietausfälle, Leerstand oder Verschlechterung der Bewertung von Immobilien im Portfolio. Auch auf Wechselrisiken bei Fonds, die auch außerhalb des Euro-Raums investieren, weist die BaFin hin. In gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen könne es dazu kommen, dass die Rücknahme von Fondsanteilen ausgesetzt wird, zum Beispiel bei nicht ausreichend vorhandener Liquidität im Fonds, schreibt die Finanzaufsicht weiter.

Was ist bei Kauf und Verkauf zu beachten?

Weiter informiert die BaFin allgemein darüber, wie die Anlage in offene Immobilienfonds funktioniert und worauf Anleger bei Kauf und Verkauf achten sollten – inklusive bei Rückgabe der Fondsanteile. Auch auf das Thema Kosten wird eingegangen, die mit dem Kauf von Anteilen eines offenen Immobilienfonds anfallen. Hier weist die BaFin Verbraucher explizit daraufhin, dass alle Kosten Anlegern rechtzeitig vorab genannt werden müssen – unabhängig davon, ob die Fondsanteile beratungsfrei oder mit Beratung erworben oder veräußert werden. Die Finanzaufsicht rät Verbrauchern, die Ex-ante-Kosteninformation gründlich zu prüfen und ggf. Angebote verschiedener Anbieter zu vergleichen.

Hinweis auf Verkaufsprospekt und Basisinformationsblatt

Die Finanzaufseher erläutern außerdem, welche Informationen Anlegern zur Verfügung gestellt werden müssen wie Verkaufsprospekt und Basisinformationsblatt. In diesem Zusammenhang erläutert die BaFin, welche Informationen in den Unterlagen enthalten sein müssen und empfiehlt Verbrauchern, die Dokumente sorgfältig durchzulesen.

Die Verbraucherinformationen gibt es unter bafin.de. (tk)

Bild: © Julien Tromeur – stock.adobe.com