AssCompact suche
Home
Management & Wissen
23. April 2021
Online-Petition gegen Taping bei Investmentberatungen gestartet

Online-Petition gegen Taping bei Investmentberatungen gestartet

Die EU hatte im Rahmen ihrer Wertpapierdienstleistungsrichtlinie MiFID II die Aufzeichnung von telefonischen Abschlüssen im Investmentbereich verbindlich vorgeschrieben. In der Branche sorgt das zum Teil für Unmut. Mehrere Verbände haben daher nun eine Online-Petition dagegen gestartet.

Das verpflichtende Taping von Beratungsgesprächen sorgt weiter für Diskussionsstoff in der Finanzdienstleistungsbranche. Im Zuge der Umsetzung der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie MiFID II in nationales Recht müssen Telefon- oder Video-Beratungsgespräche zur Beweissicherung zwingend aufgezeichnet werden. Dabei muss nicht nur der eigentliche Auftrag, sondern die komplette Beratung festgehalten werden, auch wenn am Ende gar kein Auftrag erfolgt.

Nicht im Sinne des Verbraucherschutzes

Nach aktuellem Stand dürfen diejenigen, die keine Aufzeichnung der Telefonate wünschen, keine Beratung am Telefon mehr erhalten und können mit ihren Beratern telefonisch keine Fragen mehr klären. Das führt den Initiatoren der Petition zufolge gerade in Zeiten der Corona-Pandemie mit all ihren Einschränkungen und Kontaktbeschränkungen dazu, dass die Kunden auf sich allein gestellt sind, da Präsenzberatungen gar nicht leistbar sind. Das könne nicht im Sinne eines angestrebten Verbraucherschutzes sein.

Gemeinsame Online-Petition gestartet

Gegen die aktuelle Regelung setzt sich nun ein Verbund aus Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW), Bund der Versicherten (BDV), Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (BDVM), Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) und VOTUM in Form einer gemeinsam unterstützten Online-Petition zur Wehr. Unterzeichner der Petition erklären, „dass ich als Kunde/Kundin selbst entscheiden möchte, ob mein Gespräch in einem Telefon- oder Video-Beratungsgespräch zur Beweissicherung (sogenanntes Taping) aufgezeichnet wird oder nicht. Hierzu wünsche ich mir eine einmalige Erklärung, die bis zum Widerruf ihre Gültigkeit behält.“

Evaluierung im Sommer geplant

Hintergrund der Petition ist die für Sommer 2021 geplante Evaluierung der MiFID-II-Richtlinie. Die Verbände wollen erreichen, dass dabei für Kunden eine Wahlfreiheit geschaffen wird. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, telefonisch beraten zu werden und Entscheidungen zu treffen, auch wenn sie selbst keine Aufzeichnung der Telefonate wünschen. Das Bundesministerium der Finanzen hat diese Forderung inzwischen bereits übernommen und gibt an, sich bei den zuständigen Stellen in Brüssel dafür einzusetzen. (mh)

Bild: © bestforbest – stock.adobe.com