Das Pan-Europäische Pensionsprodukt PEPP (Pan-European Personal Pension Product) soll Bürgern Europas einen einfachen, grenzüberschreitenden Zugang zu langfristiger Vorsorge ermöglichen. Das Produkt fand aber kaum Anklang, so gab es nur zwei Angebote auf dem Markt. Die meisten Bürger in der EU kennen es nicht einmal. Daraufhin startete die EU-Kommission einen neuen Versuch und legte im November 2025 einen Vorschlag zur Reform des PEPP vor. Das Europäische Parlament spricht sich nun für Änderungen des Vorschlags der EU-Kommission aus. So hat die Berichterstatterin im federführenden Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON), die französische Abgeordnete Stéphanie Yon-Courtin, am 23.07.2026 einen Berichtsentwurf vorgelegt.
Beratung soll erhalten bleiben, Kostendeckel wegfallen
Nach den Reformplänen der EU-Kommission sollte die Beratungspflicht für das Basis-PEPP faktisch wegfallen und das Produkt auf ein reines Ausführungsgeschäft zurückgeführt werden. Die Vorschläge im Berichtsentwurf für den ECON-Ausschusses sehen nun vor, dass Beratung ein wichtiger Bestandteil des Abschlusses eines Altersvorsorgeprodukts bleiben soll – unabhängig davon, ob es sich um ein Standard- oder ein maßgeschneidertes PEPP handelt. Weiter soll eine starre Kostendeckel von 1% entfallen. Der feste Deckel habe die kommerzielle Tragfähigkeit für Anbieter sowie Vermittler eingeschränkt und die Gewinnung neuer Kunden erschwert, so die Begründung im Bericht laut AfW.
Für den AfW eine „überfällige Korrektur“
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung bezeichnet die Vorschläge als „überfällige Korrektur“ und sieht im Berichtsentwurf mehrere seiner zentralen Forderungen aufgegriffen. Der AfW hatte über seinen europäischen Dachverband FECIF, in dessen Vorstand er vertreten ist, im Rahmen der Konsultation zur PEPP-Revision Stellung genommen. So hatte der Branchenverband davor gewarnt, ein Altersvorsorgeprodukt für „von sich aus geeignet“ zu erklären und ohne Beratung anzubieten.„Dass das Parlament den beratungsfreien Basis-PEPP stoppt, ist der wichtigste Punkt dieses Entwurfs. Ein Altersvorsorgeprodukt, das man ohne jede Beratung durchwinkt, hätte weder den Verbrauchern genützt noch das Vertrauen geschaffen, das ein solches Produkt für seinen Erfolg braucht“, erklärt Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW und Mitglied des Boards der FECIF.
BVK spricht von „richtiger Richtung“
Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die Vorschläge der Berichterstatterin Yon-Courtin, die Vorgabe einer ausschließlich unabhängigen und provisionsfreien Beratung sowie die Kostenobergrenze abzuschaffen. „Der Berichtsentwurf des ECON-Ausschusses geht in die richtige Richtung“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Damit sind wir ein Stückchen näher an der Realität, dass die Verbreitung von PEPP allein auf Honorarbasis, und dazu mit einem starren Kostendeckel nicht von Erfolg gekrönt sein kann.“
Was die Verbände dennoch kritisieren
Wie der AfW in einer Pressemitteilung erläutert, sieht der Bericht einen „Digital-First“-Ansatz vor. Die Beratung soll standardmäßig digital erfolgen. Eine Beratung durch Vermittler sei vorgesehen, Kunden müssten diese aber erst aktiv einfordern. Dies monieren sowohl der AfW als auch der BVK. „Für derart weitreichende Entscheidungen, ob man im Alter ausreichend abgesichert ist, sollte es andersherum sein“, unterstreicht BVK-Präsident Heinz. „Zuerst muss eine persönliche Beratung durch Vermittler stehen. Nur wenn der Kunde ausdrücklich darauf verzichtet, könnten Vorsorgende eine digitale Abschlussstrecke durchlaufen.“ Laut AfW werde die persönliche Beratung zur Ausnahme auf Anfrage, der digitale Weg zum Normalfall. „Als AfW sehen wir das genau umgekehrt: Die persönliche Beratung durch einen unabhängigen Vermittler ist keine Sonderleistung, die der Kunde eigens einfordern muss, sondern der eigentliche Qualitätsanker“, sagt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.
EU-Label und „Work PEPP“ soll kommen
Laut EUCON-Berichtsentwurf soll das bisherige Basis-PEPP künftig als „EuroPension Product“ ein EU-Label erhalten. Außerdem soll es ein arbeitgeberfinanziertes „Work PEPP“ mit optionaler automatischer Einbeziehung der Belegschaft sowie eine erleichterte Übertragbarkeit zwischen PEPP-Varianten und nationalen Vorsorgeprodukten.
So geht es weiter
Wie der AfW mitteilt, durchläuft der Berichtsentwurf nun das weitere Ausschussverfahren im EU-Parlament. Die Beratung im ECON-Ausschuss, die Einreichung von Änderungsanträgen und die finale Ausschussabstimmung seien für den Herbst 2026 vorgesehen. Anschließend werde sich das Plenum des Parlaments mit dem Ausschussvotum befassen und dieses wahrscheinlich zur Grundlage des Verhandlungsmandats für die Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Rat und der EU-Kommission machen. Wie lange diese Verhandlungen dauern werden, lasse sich nicht abschätzen.
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