Das Jahressteuergesetz 2022 bringt auch Änderungen für den Kauf von Photovoltaikanlagen: Bei der Lieferung von Photovoltaikanlagen fällt seit Jahresstart keine Umsatzsteuer mehr an, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden. Es wird in dem Fall ein Nullsteuersatz angesetzt. Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie zum Beispiel Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher.
Für Versicherungssumme Bruttokaufpreis hinterlegen
Die Oberösterreichische Versicherung, Spezialistin für die Absicherung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen, erwartet, dass diese Steuererleichterung das Interesse an nachhaltiger Energieversorgung weiter steigen lässt. In dem Zusammenhang weist Paul Ristock, Niederlassungsleiter der Oberösterreichischen in Deutschland, darauf hin, dass es vielfältige Gefahren für Photovoltaikanlagen gibt, diese aber oft nicht ausreichend versichert sind.
„Bei der Versicherung der PV-Anlagen, die unter die Umsatzsteuerbefreiung fallen, ist es wichtig, die Bruttokaufpreissumme als Versicherungssumme zu hinterlegen, solange der Kunde nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Auf diese Weise kommt es im Schadenfall zu keiner Unterversicherung und gerade auch im Hinblick auf den Neukauf und Reparaturen, erhält der Kunde immer eine Erstattung inklusive Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer“, erklärt Ristock.
Trotz steuerlicher Erleichterungen sei die Anschaffung einer Photovoltaikanlage mit hohen Kosten verbunden. Wer dann noch einen Schaden erleide, werde sich am Ende fragen, ob nicht der klassische Strom aus dem Netz günstiger gekommen wäre, so Ristock weiter. Versicherungsmaklern rät er, die Umsatzsteuerbefreiung und deren Folgen ins Beratungsgespräch einzubauen.
Bild: © electriceye – stock.adobe.com
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