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21. August 2025
Tierhalterhaftung: Chihuahua beißt Zusteller – Schmerzensgeld-Streit
Tierhalterhaftung: Chihuahua beißt Zusteller – Schmerzensgeld-Streit

Tierhalterhaftung: Chihuahua beißt Zusteller – Schmerzensgeld-Streit

Ein Paketzusteller verklagte eine Hundebesitzerin in Ansbach auf mindestens 500 Euro Schmerzensgeld wegen Tierhalterhaftung nach einem Chihuahua-Biss. Die Parteien widersprachen sich über den Hergang; das Gericht vermittelte später einen Vergleich.

Auch die kleinste Hunderasse kann zubeißen: Ein Paketzusteller eines überörtlichen Zustellunternehmens erhob Klage beim Amtsgericht (AG) Ansbach gegen eine in Ansbach ansässige Hundebesitzerin auf Zahlung von Schmerzensgeld aus Tierhalterhaftung in Höhe von mindestens 500 Euro. Die Beklagte verteidigte sich gegen die Klage und beantragte die Klageabweisung. Streitgegenständlich war ein Vorfall vom 16.10.2024.

Chihuahua-Biss folgt Krankenhausbehandlung und Krankschreibung

Im Rahmen seiner Tätigkeit lieferte der Zusteller am Abend ein Paket an die Anschrift der Beklagten. Dabei wurde er – unstreitig – von deren Hund, einem Chihuahua, in die linke Hand „gebissen“ bzw. „gezwickt“. Über den genauen Hergang des Vorfalls gehen die Angaben der Parteien jedoch auseinander. Nach Darstellung des Klägers sei der Chihuahua hochgesprungen und habe ihn beim Versuch, das Paket an die Beklagte zu übergeben, in die linke Hand gebissen, nachdem diese die Tür geöffnet hatte, um den Empfang der Sendung gegen Unterschrift zu bestätigen. Durch den Biss erlitt der Kläger eine Wunde an der linken Hand, die in einer Klinik in Ansbach behandelt werden musste. Außerdem war er für eine Woche arbeitsunfähig. Für diesen Vorfall macht der Kläger die Beklagte verantwortlich.

Nach Ansicht der Beklagten steht dem Kläger kein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Sie macht geltend, dass sie nicht verantwortlich sei und der Kläger erheblich eigenes Verschulden trage, da er als Paketzusteller im Umgang mit Hunden geschult sein sollte. Die Beklagte habe die Wohnungstür auf das Klopfen des Klägers lediglich einen Spalt geöffnet, sodass ihr Hund, bislang weder auffällig noch aggressiv, ein kleines Stück auf den Flur getreten sei. Das Paket habe der Kläger zu diesem Zeitpunkt bereits vor der Tür abgelegt. Entgegen der Aufforderung der Beklagten habe der Kläger das Paket erneut vom Boden aufgehoben, obwohl sich der Hund in unmittelbarer Nähe befand, woraufhin der Hund ihn in die Hand „gezwickt“ habe.

Gericht: Chihuahua zu klein zum „Hochspringen“

Das Gericht stellte fest, dass ein vom Kläger geschildertes Hochspringen des Hundes aufgrund dessen Größe ohnehin nicht möglich sei. Im Rahmen eines Güteverhandlungstermins Mitte Juli 2025 schlossen die Parteien auf Vorschlag des Gerichts einen Vergleich. Danach verpflichtete sich die Beklagte – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – zu einer Zahlung von 150 Euro an den Kläger. (bh)

AG Ansbach, Vergleich Juli 2025 – Az: 1 C 178/25.