Zumindest was die Kosten betrifft, darf sich wohl aktuell weder ein gesetzlich, noch ein privat Krankenversicherter glücklich schätzen. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird über das Jahr immer wieder darauf vorbereitet, dass die Beiträge in den nächsten Jahren ansteigen werden – und das, obwohl der Schätzerkreis den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für nächstes Jahr im Vergleich zum letzten Jahr nicht verändert hat.
In der privaten Krankenversicherung sieht es aber leider nicht besser aus, wie nun vom Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) verkündet und vor Kurzem bereits von Geschäftsführer Holger Eich angedeutet wurde. Verbandsdirektor Florian Reuther persönlich wandte sich in einem der letzten Newsletter direkt an die Leser und überbrachte den Versicherten die Hiobsbotschaft. Die Anpassungen der PKV-Unternehmen würden „für viele Versicherte spürbar ausfallen“, so Reuther. Um wie viel geht es nach oben, und was sind die Hintergründe?
So fallen die Beitragserhöhungen voraussichtlich aus
Auf einer Infoseite erläutert der PKV-Verband Näheres zu den Beitragssteigerungen. Die Erwartungen beruhen darauf, dass die Versicherer regelmäßig überprüfen, ob in ihren Tarifen eine Anpassung der Beiträge notwendig ist, und dabei habe sich gezeigt, dass nach aktuellem Wissensstand für rund 53% der Privatversicherten die Beiträge zum 01.01.2027 steigen müssen. Durchschnittlich sollen es voraussichtlich 13,4% sein. Bei den Tarifen für Beihilfeberechtigte liegt der durchschnittliche Anstieg bei 11,4%, bei allen anderen Versicherten bei 15,3%. Nicht erfasst in diesen Zahlen sind allerdings Versicherte, deren Unternehmen die Beiträge später unterjährig anpassen.
Mit diesen Steigerungen müssen die Privatversicherten erneut deutliche Mehrkosten auf sich nehmen. Bereits 2026 gingen die Prämien um im Schnitt 13% nach oben, zum Jahreswechsel 2024/2025 waren es 12,5%. Der PKV-Verband weist darauf hin, dass eine Beitragsanpassung immer nur dann erfolgen dürfe, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um einen bestimmten Prozentsatz höher liegen als ursprünglich kalkuliert. Gesetzlich vorgeschrieben ist hier eine Abweichung von 10%, dieser kann aber auch je nach Vertrag niedriger liegen. Ein unabhängiger Treuhänder überprüfe dies, so der PKV-Verband.
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