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15. Februar 2026
PKV-Beitragsentlastungstarife und ihre Rolle für Makler

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PKV: Welche Rolle spielen Beitragsentlastungstarife für Makler?

PKV-Beitragsentlastungstarife und ihre Rolle für Makler

Kundenakzeptanz und Kritik an Beitragsentlastungstarifen

Bleibt die Frage: Wie reagieren die Kunden? Die Studie ging auch dieser Frage auf den Grund. Demnach gibt jeder fünfte Makler (21%) an, dass Kunden den Abschluss eines Beitragsentlastungstarifs ablehnen. Das mag ein deutlich geringerer Wert sein, als man vielleicht erwarten würde.

Beitragsentlastungstarife sind nicht unumstritten. Verbraucherschützer kritisieren etwa, dass die Beiträge dennoch hoch blieben und die Verzinsung des angesparten Kapitals niedrig sei. Wechselt man den Versicherer, wird das Geld nicht ausgezahlt. Hauptkritikpunkt ist aber, dass der Beitrag für den Entlastungstarif in der Regel im Rentenalter weitergezahlt werden muss.

So richtig zufrieden scheinen die Versicherungsmakler mit den Beitragsentlastungstarifen auch nicht zu sein. Nur 29% der Befragten geben an, dass die bestehenden Tarife ihren Anforderungen gerecht werden. Das geht allgemein mit der Aussage einher, dass nur 23% der Makler der Meinung sind, dass die PKV-Anbieter gut auf die Bedürfnisse älterer Kunden eingestellt sind.

Haftungssichere Beratung: Bezahlbarkeit im Alter früh thematisieren

Für die große Mehrheit der Versicherungsmakler – laut Studie 89% – ist die langfristige Beitragsstabilität ein entscheidendes Auswahlkriterium bei der Empfehlung eines PKV-Anbieters. Dies wird der Makler seinem Kunden in der Regel auch so kommunizieren. Für den Kunden mag es – sofern er das Thema, wie eingangs erwähnt, nicht von sich aus anspricht – im ersten Moment vielleicht befremdlich wirken, wenn der Makler dann direkt die Bezahlbarkeit eines PKV-Tarifs im Alter thematisiert.

Dennoch spricht gerade dies für eine nachhaltige, ganzheitliche und auch haftungssichere Beratung: Das Thema frühzeitig aufzugreifen, gehört zu einer verantwortungsvollen Beratungspraxis. Und wie immer gilt: Je früher ein Beitragsentlastungstarif abgeschlossen oder ein anderes Instrument eingesetzt wird, desto wirksamer ist es. (bh)

Über die Studie

Die Online-Befragung zur Studie „AssCompact AWARD – Kranken- Pflegeversicherung 2026“ wurde vom 18.11.2025 bis 23.12.2025 durchgeführt. Nach einer Qualitätsprüfung flossen die Stimmen von 260 Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche in die Stichprobe ein, die ein sehr gutes Abbild der Assekuranz- und Finanzvermittlerinnen und -vermittler hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur darstellt. Die Studie kann bei AssCompact Studien erworben werden.

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Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Stefan Groß (170599) am 16. Februar 2026 - 13:18

Hallo, wer sagt denn, das die Makler am Ende kein Haftungsproblem bekommen, wenn sie die Beitragsentlastungstarife anbieten? Ich glaube eher, dass diese Tarife noch ein Haftungsproblem für die Makler darstellen werden. Diese Tarife sind doch nichts anderes als klassische Rententarife, die im Mantel einer "Beitragsentlastung" daher kommen. Viele Kunden werden sich noch erstaunt die Augen reiben, wie wenig am Ende für das sauer verdiente Geld, was sie über Jahre und Jahrzehnte in guter Absicht an die Versicherer gezahlt haben, raus kommt. Ich ahne, auf wen der Kunde dann zuerst zu kommt....
Aus diesem Grund kläre ich die Kunden auf, was ein Beitragsentlastungstarif ist und welche Alternativen es dazu gibt. Am Ende entscheidet der Kunde selbst. Zur Wahrheit gehören aber auch andere Wege. Dazu gehört auch ein guter ETF-Fonds, der breit gestreut ist. Wichtig dabei ist, dass die Kunden die gesparte Kohle auch darin investieren und bis zum Rentenbeginn nichts davon ausgeben. Bei Laufzeiten von 20-30 Jahren oder mehr ist mit an Sicherheit grenzender Wahrescheinlichkeit wesentlich mehr im Topf als in einem Beitragsentlastungstarif. Auch das Argument, nur eine Rentenversicherung können in diesem Umfang "verrenten" ist Käse. Auch hier wird von Seiten der Anbieter mathematisch auf Statistiken gesetzt. Das dieses Statistiken mit Sterberisikoanteilen und mit variablen Rentenfaktoren ausgestattet zu Gunsten der Versicherer eingesetzt werden, erklärt sich von selbst (und damit zum Nachteil des Kunden).
Entnehme ich so einem Kapitaltopf nicht mehr als der Beitragsentlastungstarif zugeschossen hätte, reicht das Geld wahrscheinlich über den Tod hinaus, der Kunde hat dadurch z.B. bei einer Finanzierung offiziell Eigenkapital (was er bei dem Beitragsentlastungstarif der Versicherung nicht hat), eine bessere Bonität und somit günstigere Konditionen und im Erbfall ist auch noch was da. Bei der KV freut sich im Todesfall vor dem Rentenbeginn immer! die Gesellschaft; die Hinterbliebenen gehen leer aus.
Meiner Meinung nach wäre die korrekte Beratung: Depot bei einer Direktbank aufmachen und Dauerauftrag in einen soliden ETF-Fonds einrichten. Alles Andere freut den Vermittler mit erhöhter Provision oder die Gesellschaft.