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24. April 2020
PKV: Stellungnahmen zum geplanten Rückkehrrecht aus dem Basistarif

PKV: Stellungnahmen zum geplanten Rückkehrrecht aus dem Basistarif

Zu den Plänen der Bundesregierung, hilfebedürftigen Privatversicherten ein Rückkehrrecht aus dem Basistarif in den Ursprungstarif zu gewähren, äußern sich Assekurata, BdV und PKV-Verband. Hauptsächlich wird die reine Konzentration auf den Basistarif kritisiert und eine zeitweise Öffnung des Standardtarifs für alle gefordert.

Pläne der Bundesregierung sehen vor, dass Privatversicherte, die infolge der Corona-Krise hilfebedürftig werden und in den Basistarif wechseln müssen, ein Rückkehrrecht in den Normal- bzw. Ursprungstarif erhalten. Geplant ist, dass Versicherte, die nach dem 16.03.2020 wegen Hilfebedürftigkeit in den Basistarif wechseln, mit ihren vormals erworbenen Rechten ohne erneute Gesundheitsprüfung in ihren Ursprungstarif zurückkehren dürfen. Voraussetzung ist, dass sie die Hilfebedürftigkeit innerhalb von drei Jahren überwunden haben und innerhalb von drei Monaten nach deren Ende die Rückkehr beantragen.

Assekurata: Zeitliche Befristung, um Ausnutzungstendenzen vorzubeugen

Die Assekurata Assekuranz Rating-Agentur hat dazu Stellung genommen und hält dies grundsätzlich für eine kundenfreundliche und zielführende Maßnahme. Wichtig sei dabei aber, dass die Maßnahme zeitlich befristet werde, um Ausnutzungstendenzen zulasten der übrigen Versichertengemeinschaft zu verhindern, zumal der Basistarif nur eine Notlösung darstelle. Noch besser wäre es in der derzeitigen Situation laut Assekurata, wenn die Politik für einen begrenzten Zeitraum die Hälfte des Normaltarifs der Hilfsbedürftigen übernehmen würde, weil es vermutlich für den Staat finanziell günstiger und für die Betroffenen aus Absicherungssicht angesichts der Corona-Pandemie vorteilhafter wäre.

Wie der Standardtarif ist auch der Basistarif eine Ausweichmöglichkeit, um den privaten Krankenversicherungsschutz im Alter bezahlbar zu halten. Die Tarife bieten einen vergleichbaren Leistungsumfang wie in der GKV. Eingeführt wurde der Basistarif mit Start der Versicherungspflicht im Jahr 2009 für Privatversicherte, die ihre Beiträge nicht mehr zahlen können und solche, die aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten schon längere Zeit ohne Versicherungsschutz waren. Gleichzeitig wurde damals der im Jahr 1994 eingeführte Standardtarif für Neuversicherte geschlossen. Ein Wechsel in den Standardtarif ist in der Regel erst ab dem Alter von 65 Jahren möglich.

BdV: Zeitweise Öffnung des Standardtarifs auch für Jüngere

Vor diesem Hintergrund erinnert Assekurata an eine ihrer alten Forderungen, wonach es wünschenswert wäre, wenn der Standardtarif auch für Versicherte, die nach dem 31.12.2008 in die PKV gewechselt sind, dauerhaft wieder geöffnet würde. Auch der Bund der Versicherten e. V. (BdV) fordert derzeit, allen wirtschaftlich von Corona betroffenen PKV-Versicherten zumindest befristet den Zugang zum Standardtarif zu öffnen

PKV-Verband: Bereits jetzt individuelle Vereinbarungen möglich

Auch der PKV-Verband hält es für bedauerlich, dass sich die geplante Neuregelung allein auf den Basistarif konzentriert. Es existierten mit dem Basistarif, dem Standardtarif und dem Notlagentarif aber gleich drei Sozialtarife. Vor allem der Standardtarif habe sich bewährt und biete eine hervorragende Lösung für Privatversicherte, die ihre Beiträge reduzieren müssten oder wollten. Gerade angesichts der Corona-Krise, die insbesondere viele Selbstständige in eine wirtschaftliche Existenzkrise bringe, hält der PKV-Verband die Öffnung des Standardtarifs für überfällig. Dabei wäre es durchaus denkbar, sein bewährtes Regelwerk temporär zu erweitern und allen wirtschaftlich von der Krise Betroffenen einen zeitlich befristeten Zugang zu ermöglichen, so der PKV-Verband. Außerdem werde bei der Konzentration auf den Basistarif ausgeblendet, dass es in der PKV bereits bestehende und bessere Werkzeuge gebe. Denn wie der PKV-Verband betont würden bei Zahlungsschwierigkeiten schon jetzt individuelle Vereinbarungen zum Zahlungsaufschub oder zum Tarifwechsel in andere Normaltarife geschlossen.

Assekurata weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass einige Gesellschaften hierbei sogar über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gingen und zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten sowie zur Vermeidung von Storni zum Beispiel eine Beitragspause von sechs Monatsbeiträgen gewährten. Mitunter gelte die Stundung auch für die Zusatz- und/oder betriebliche Krankenversicherung, in diesen Fällen ruhe jedoch meist auch der Versicherungsschutz. Andere Anbieter wiederum gingen sogar so weit, ihren Vollversicherten während der Krise eine Umstufung in einen günstigeren Tarif mit geringeren Leistungen anzubieten, mit der Option einer späteren Rückkehr in den Ursprungstarif ohne Gesundheitsprüfung. Manche Unternehmen gewährten ihren Kunden grundsätzlich flexible Wechselmöglichkeiten zwischen verschiedenen Selbstbehaltsstufen innerhalb einer Produktlinie immer ohne Risikoprüfung.

Basistarif nur Ultima Ratio

Bislang könne man bei den im eigenen Haus gerateten Krankenversicherern keinen nennenswerten Anstieg von Nichtzahlern bzw. Anträgen auf Stundung feststellen, sagt Assekurata. Je nachdem, wie lange die Krise dauere, sei jedoch mit einer mehr oder weniger starken Zunahme von Hilfebedürftigen und/oder Nichtzahlern und damit Basis- und Notlagentarifversicherten zu rechnen. Man sehe den Basistarif allerdings nur als die Ultima Ratio, nicht als einen auf lange Sicht geeigneten Tarif an. Denn der Beitrag entspreche hier für nahezu alle Versicherten üblicherweise dem gültigen Höchstbeitrag in der GKV plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag der Krankenkassen (2020: 735,94 Euro) und dürfte so in der Regel teurer sein als der Zahlbeitrag im Ausgangstarif. Außerdem rechne man rechne damit, so Assekurata, dass die oben beschriebenen Maßnahmen vonseiten der Versicherer zur Beitragsreduktion für viele Kunden bereits ausreichen dürften. (ad)

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