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30. Juli 2021
Prämiensparverträge: Bankenverbände gegen BaFin

Prämiensparverträge: Bankenverbände gegen BaFin

Gegen die Allgemeinverfügung der BaFin hinsichtlich ungültiger Klauseln zur Zinsanpassung in Prämiensparverträgen regt sich Widerstand unter den betroffenen Banken. Mittlerweile liegen rund 400 Widersprüche von Kreditinstituten vor, die nun geprüft werden. Ein langwieriger Rechtsstreit droht.

Der Themenkomplex Prämiensparverträge sorgt weiterhin für Ärger und unter Umständen auch bald für weitere rechtliche Streitigkeiten. Das legt die Anzahl der Widersprüche nahe, die mittlerweile gegen eine Allgemeinverfügung der BaFin vorliegen.

Kreditinstitute zur Information ihrer Kunden verpflichtet

Mit der Allgemeinverfügung hatte die BaFin die deutschen Kreditinstitute dazu verpflichtet, ihre Kunden darüber zu informieren, dass unwirksame Zinsanpassungsklauseln in den Prämiensparverträgen verwendet wurden. Außerdem sollen die Banken ihren Kunden nach dem Willen der BaFin eine Zinsnachberechnung zusichern oder ihnen einen Änderungsvertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anbieten (AssCompact berichtete).

400 Widersprüche liegen bereits vor

Das stößt jedoch offensichtlich auf Widerstand durch die betroffenen Kreditinstitute. Die BaFin gibt an, dass ihr mittlerweile rund 400 Widersprüche gegen die Allgemeinverfügung vorliegen, wie unter anderem das Handelsblatt berichtet.

Weitere Rechtsstreitigkeiten wahrscheinlich

Sollte die BaFin bei ihrer Rechtsauffassung bleiben, könnte der Streit vor Gericht ausgetragen werden. Die Finanzaufsichtsbehörde ist davon überzeugt, dass die ausgesprochene Allgemeinverfügung vor Gericht Bestand haben würde, während die Deutsche Kreditwirtschaft – ein Zusammenschluss aus den fünf großen Bankenverbänden – weiterhin die Ansicht vertritt, die Prämiensparverträge entsprächen geltendem Recht.

Hintergrund der Auseinandersetzung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits 2004 geurteilt, dass Zinsanpasssungsklauseln in Prämiensparverträgen unzulässig sind, wenn sie die Möglichkeit einer einseitigen Änderung der zugesicherten Verzinsung durch die Kreditinstitute vorsehen. In späteren Entscheidungen hatte sich der BGH noch mehrere weitere Male zu dem Thema geäußert. Im vergangenen Jahr hatte auch eine Musterfeststellungsklage vor dem OLG Dresden rund um Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträgen für Aufmerksamkeit gesorgt (AssCompact berichtete). Das Urteil in diesem Musterfeststellungsverfahren betraf jedoch weniger als 1.000 Verbraucher und damit nur einen Bruchteil der deutschen Prämiensparer. (tku)

Bild: © shane – stock.adobe.com