Förderung für Geringverdiener
Eine besondere Art der Altersvorsorge speziell für Geringverdiener lässt § 100 EStG zu. Gewährt ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter mit einem maximalen Monatseinkommen von 2.200 Euro beispielsweise eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung, so erhält er eine staatliche Förderung von 30% des aufgewendeten Beitrags von möglichen 480 Euro, somit maximal 144 Euro. Der Gesetzgeber schreibt jedoch einen Tarif vor, dessen Vertriebskosten über die gesamte Laufzeit verteilt werden.
Dazu hat der VOLKSWOHL BUND ein besonderes Tarifkonzept erarbeitet. Es handelt sich dabei um den erfolgreichen Index-Tarif Klassik modern (CIR) mit einer 100%-igen Beitragsgarantie. In Kombination mit einer neu geschaffenen Tarifgruppe für Geringverdiener ist das ein überzeugendes Angebot. Da tariflich keine Abschlusskosten einkalkuliert sind, gibt es statt einer laufenden Courtage, die verständlicherweise sehr niedrig ausfallen würde, eine Vorabvergütung mit den bekannten Haftungszeiten.
Fazit
Das BRSG wird perspektivisch zu einer deutlich höheren Verbreitung der bAV beitragen. Vermittler sollten diese neuen Chancen nutzen und die Unternehmen ansprechen. Arbeitgeber kommen in den Genuss besserer steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Rahmenbedingungen. Für Besserverdiener erhöht sich der Dotierungsrahmen zum Aufbau höherer Betriebsrenten. Geringverdiener profitieren durch die subventionierte Mitfinanzierung ihrer Altersrente mithilfe des Arbeitgebers. Und das Sozialpartnermodell eröffnet die Möglichkeit, mehr Beschäftigte zu erreichen, um der drohenden Altersarmut zu entgehen. Der VOLKSWOHL BUND als bewährter bAV-Partner unterstützt dabei.
Bild: © MH – stock.adobe.com
Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 08/2019, Seite 38f. und in unserem ePaper.
Über Trends rund um bAV und bKV informiert das AssCompact Wissen Forum „betriebliche Versorgung“ am 24.09.2019 in Kassel. Details zur Veranstaltung finden Sie hier.
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