Die überwältigende Mehrheit der Bundesbürger (70% der Kassenpatienten und 73% der privat Versicherten) fordert daher eine generelle Öffnung der PKV. (Quelle: Kundenkompass Private Krankenversicherung der Gothaer Versicherung in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut). Dieses hohe Ansehen hat vielfältige Gründe, die aus dem grundlegen Systemunterschied zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung resultieren.
Ein zentrales Thema ist die medizinische Versorgung in beiden Systemen. Die Privatversicherung garantiert dem Versicherten Leistungen auf dem jeweils besten und aktuellsten medizinischen Niveau, während die gesetzliche Krankenversicherung einem Wirtschaftlichkeitsgebot unterliegt. So hat der Privatversicherte eine freie Arztwahl, eine hohe Kostenerstattung bei Zahnbehandlungen, Einbettzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus sowie weltweiten vollen Krankenversicherungsschutz. Viele neue Behandlungsmethoden, die für die gesetzliche Kasse erst in bürokratischen Verfahren geprüft werden müssen, stehen dem Privatpatienten sofort zur Verfügung. Als Privatpatient genießt man bei den Ärzten einen besonderen Status. Meistens erhält man einen Termin schneller und mit kürzeren Wartezeiten als ein gesetzlich Versicherter. Außerdem steht es dem privat Versicherten frei, Untersuchungen vornehmen und Behandlungsmethoden einsetzen zu lassen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Bei der privaten Krankenversicherung ist ein gleichbleibendes Leistungsniveau für die gesamte Vertragsdauer garantiert. Leistungen, die vereinbart wurden, bleiben bestehen – es sei denn, man möchte freiwillig daran etwas ändern. Das ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung anders; hier wurden in den letzten Jahren die Leistungen ohne Einverständnis der Versicherten erheblich eingeschränkt.
Besonders lohnt sich kostenbewusstes Verhalten für den Privatpatienten. Wer im Abrechnungsjahr keine Rechnung einreicht, erhält einen großen Teil seiner Beiträge zurück. Alleine bei der Gothaer-Krankenversicherung macht das deutlich über 25 Mio. Euro für rund 50.000 Verträge aus.
Der privat versicherte Kunde ist zudem sehr flexibel. Während in der gesetzlichen Versicherung der Beitrag feststeht, können Kunden privater Versicherer mit einem günstigen Grundtarif und verschiedenen Leistungsbausteinen ihren Versicherungsschutz in der Krankenvollversicherung ganz nach ihrem persönlichen Bedarf individuell zusammenstellen – und das auch noch während der Vertragslaufzeit. Genauso kann man seinen Beitrag in gewissem Rahmen selber steuern, etwa über einen möglichen Wechsel in einen Basis- oder Standardtarif oder die Erhöhung der Selbstbeteiligung im Krankheitsfall.
Die Unternehmen der PKV finanzieren ihre Leistungen zukunftssicher und generationengerecht über die Kapitaldeckung, während die gesetzliche Krankenversicherung mit der Umlagenfinanzierung einen völlig anderen Weg gehen muss. Gesetzliche Krankenkassen bilden keine Alterungsrückstellungen, somit besteht kein Schutz vor den Risiken der demografischen Entwicklung, es sei denn, der Staat greift ein. Die private Kranversicherung ist dagegen durch Altersrückstellungen für diese Fälle abgesichert.
Letztendlich profitieren sogar die gesetzlich Versicherten Patienten von der Existenz der privaten Krankenversicherung. Durch höhere Abrechnungssätze wird die medizinische Forschung für alle subventioniert, viele niedergelassene Ärzte müssten ihre Praxis ohne Privatpatienten aufgeben. Somit spricht nichts gegen ein Nebeneinander beider Systeme mit all den Vor- und Nachteilen, der Vorteil der privaten Krankenversicherung ist allerdings gesetzt.
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