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22. November 2021
Provisionsverbot geht zulasten von Kleinanlegern

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Provisionsverbot geht zulasten von Kleinanlegern

Bei den Ampelkoalitionären in spe steht wohl erneut das künftige Vergütungssystem im Vermittlergeschäft auf der Agenda. Aktuelle Studien von KPMG und DIVA bescheinigen nun, dass Provisionsverbote zulasten von Kleinanlegern gehen und sprechen sich daher für die Beibehaltung der Provisionsberatung aus.

74% der Verbraucher wollen kein Honorar für Beratung zahlen

Ein weiteres Ergebnis der Studie ist, dass die meisten Verbraucher nicht bereit sind, für eine Beratung zu bezahlen. Eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsunternehmens Kantar hat ergeben, dass sich nur 16% der Befragten vorstellen können, für eine Beratung ein gesondertes Honorar zu bezahlen. Dabei haben sie im Schnitt knapp 35 Euro als angemessenen Stundensatz angegeben, den tatsächlichen Wert von derzeit 180 Euro würden nur 0,3% bezahlen. Die überwiegende Mehrheit (74%) ist hingegen nicht bereit, für eine Beratung ein Honorar zu bezahlen. Im Falle eines Provisionsverbots bliebe zahlreichen Verbrauchern nur der Ausweg, weniger oder keine Beratung mehr in Anspruch zu nehmen. Da eine Beratung bei der Geldanlage aber ausweislich der Umfrage für 80% der Befragten unerlässlich ist, würde ein Verbot der Provisionsberatung dazu führen, dass sie sich – entgegen dem erklärten Ziel des europäischen Gesetzgebers – von den Finanzmärkten abwenden und keine Finanzprodukte mehr kaufen oder – mit entsprechend höherem Risiko – ohne Beratung Produkte kaufen

Forderungen nach Erhalt der Provisionsberatung

Unabhängig voneinander fordern daher sowohl DIVA als auch DK, BVI und DDV, dass Anleger weiterhin die freie Wahl zwischen einer Beratung auf Provisions- oder Honorarbasis haben müssen. „Die Provisionsberatung ist sozial ausgewogener als die Honorarberatung. Provisionen belasten weniger vermögende Kunden geringer als vermögende Kunden“, erklären die Autoren der DIVA-Studie. „Die von Teilen der Politik vertretene Auffassung, die Honorarberatung müsse noch bessere Rahmenbedingungen bekommen, ist angesichts der sehr niedrigen Verbreitung durchaus vertretbar. Dies durch politische Zwangsmaßnahmen wie Provisionsdeckelungen oder gar Provisionsverbote erreichen zu wollen, führt aber eher zu einer Diskriminierung als zu einer Förderung des Wettbewerbs zwischen beiden Vergütungsformen“, so die DIVA-Studienautoren. Sowohl KPMG als auch das DIVA verweisen hierbei auch auf die Feldversuche im Ausland. Welche Auswirkungen eine ausschließliche Honorarberatung hat, zeigt ein Blick in das Vereinigte Königreich, wo Provisionen schon 2013 verboten wurden. Dort ist eine Beratungslücke für Kleinanleger bereits Realität. Studien der englischen Finanzaufsicht FCA zeigen, dass sich der Beratungsmarkt deutlich an höheren Vermögen (meist mindestens 60.000 Euro) ausrichtet. Vor allem Sparer mit geringen oder mittleren Anlagebeträgen können oder wollen sich eine Beratung nicht mehr leisten. Ähnliches gilt für die Niederlande, wo die traditionelle Anlageberatung fast ausschließlich im Private Banking zu finden ist und häufig ein Vermögen von mindestens 500.000 Euro voraussetzt.

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Wilfried Stras… am 28. November 2021 - 12:51

Die Relation mit weniger als 1% würde bei Boris und der Besenkammer im Verhältis zum Haus, nur mehr der Besen sein.....

Bis aber Finanztester, der Bund der Versicherten, Politiker und Medien das erkennen und sich der Realität stellen, ist der Rhein trocken......