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Steuern & Recht
13. Juni 2017
Rauchen auf der Terrasse nur zu bestimmten Zeiten
Cigarette in ashtray Placed on table wood  background

Rauchen auf der Terrasse nur zu bestimmten Zeiten

In einem Nachbarschaftsstreit ums Rauchen hat nun ein Gericht entschieden: Ein Ehepaar muss beim Rauchen künftig einen festen Stundenplan einhalten. Auf ihrer Terrasse herrscht nun unter anderem mittags zwischen 12 und 15 Uhr und abends zwischen 18 und 21 Uhr Rauchverbot.

Bewohner einer Reihenhaussiedlung hatten sich darüber beschwert, dass ihnen der Zigarettenrauch ihrer Nachbarn von deren Terrasse regelmäßig ins Schlafzimmer zog. Der Fall landete schließlich vor Gericht. Im Berufungsprozess hat das Dortmunder Landgericht nun ein Urteil gesprochen. Die Nachbarn müssen beim Rauchen künftig feste Zeiten einhalten. Sie dürfen künftig von 0 bis 3 Uhr, 6 bis 9 Uhr, 12 bis 15 Uhr und 18 bis 21 Uhr nicht draußen rauchen. Ein Verstoß wird mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft geahndet.

LG Dortmund entscheidet im Sinne der Nichtraucher

In erster Instanz wurde die Klage der Nichtraucher von der zuständigen Amtsrichterin nach einem “Schnupper-Test“ vor Ort abgewiesen. Daraufhin gingen die Nachbarn in die nächste Instanz. Das Landgericht Dortmund urteilte im Sinne der Nichtraucher und berief sich auf den Grundsatz, dass jeder ein Recht habe, rauchfrei zu wohnen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Beim Thema Rauchen in Wohnungen, Balkonen und Terrassen, kommt es immer wieder zu Streitigkeiten unter Nachbarn. Grundsätzlich dürfen Eigentümer ihr Grundstück nutzen, wie sie wollen. Landen solche Fälle vor Gericht, läuft es häufig auf einen Interessenausgleich hinaus. (tk)

LG Dortmund, Urteil vom 08.06.2017, Az.: 1 S 451/15